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Lexikon

Bürgerwehr

von und
mehrfache Wiederholung des Buchstaben b

Früher notwendiger Schutz

Unruhen, Kriege oder andere Notstände bedrohten zu allen Zeiten die Bürger in den Städten. Aber nicht immer sorgten die Herrscher dafür, dass ihre Untertanen ausreichend geschützt waren. Deshalb schlossen sich die Bürger manchmal in einer bewaffneten Bürgerwehr zusammen, um sich selbst zu schützen und die Gefahren abzuwehren.

Heute schützt die Polizei

Eine solche Bürgerwehr gibt es bei uns heute nicht mehr. Heute schützt die Polizei im Auftrag des Staates die Bürger und Bürgerinnen . Allerdings gibt es private Bewachungsfirmen, Leibwächter oder Menschen, die zum Schutz von Gebäuden angestellt werden. Diese Wachleute haben aber kein Recht, wie die Polizei vorzugehen. Sie dürfen keine Waffen tragen und keine Straftäter verhaften.


Jeder Bürger darf sich aber bei Gefahr oder in Notwehr auch selber schützen oder sein Privateigentum verteidigen. Allerdings gelten auch dafür Gesetze, die beachtet werden müssen.

Eure Fragen dazu...

Bösewicht_2000 10.12.2020

Habe ich das Recht eine Gruppe zu gründen, die dem Schutz der örtlichen Gemeinde dient?
Dazu benötige ich das Recht eine Waffe (keine Schusswaffe) sichtbar tragen zu dürfen.
Ist dies gesetzlich erlaubt?

Redaktion

Hallo Bösewicht_2000, nein! Alles das, was du hier beschreibst, ist in unserem Staat verboten. Für den Schutz der Bürgerinnen und Bürger ist allein die Polizei zuständig. Der Staat hat auch das Gewaltmonopol. Wer mit Gewalt oder der Androhung von Gewalt für Sicherheit in seiner Straße oder seinem Viertel sorgen will, macht sich selbst straffällig.

Wir machen jetzt Osterferien. Ab 3. April könnt ihr hier wieder eure Fragen stellen.
Wir wünschen euch frohe Ostern und senden euch viele Grüße aus der Lexikon-Redaktion von HanisauLand!