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Schule

Erklärung zur Barrierefreiheit für HanisauLand.de

Wir als Hanisauland möchten, dass das Internet für jede und jeden zugänglich ist. Deshalb bemühen wir uns, unsere Webseite für alle so barrierefrei wie möglich zu gestalten.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die gesamte Webseite www.Hanisauland.de.

Rechtsgrundlage und Vorlage dazu sind die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) aus 2022, das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), die EU-Richtlinie 2016/2102 und die EN 301 549.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen:

Die Webseite www.Hanisauland.de erfüllt die BITV 2.0 Anforderungen teilweise.
Wir bemühen uns, folgende noch bestehende Barrieren schnellstmöglich zu beheben.

Bereiche mit Barrieren:
  • Die HTML-Struktur hat invalide Schachtelungen oder es müssen native HTML5-Tags verwendet werden. Dies kann dazu führen, dass assistive Technologien das Markup der Seite falsch interpretieren.
  • Die Überschriftenstruktur auf der Startseite und Übersichtsseiten überspringt manchmal Ebenen.
  • Die Tastaturbedienbarkeit von Slider-Buttons und deren Bezeichnung muss verbessert werden.
  • Es gibt Bedienelemente, die keine sichtbare Beschriftung haben.
  • Der Alphabet- & Datumsstrahl sind in der Bedienung und Fokusmarkierung nicht barrierefrei.
  • Benutzerdefinierte Einstellungen werden nicht überall respektiert.
  • Es gibt keinen Darkmode.
  • Die Videoplayerbuttons haben kein Tooltip.
  • Nicht alle Videos haben Untertitel und Audiodeskription.
  • Das Untertitel-Styling ist nicht anpassbar.
  • Die Lehrkraftbereichsnavigation muss deutlicher zwischen Buttons und Links unterscheiden.
  • Einige Linktexte müssen aussagekräftiger sein.
  • Formularbuttons haben nicht vor allen Hintergründen ausreichend Kontrast.
  • Ausgewählte Checkboxen haben keinen ausreichenden Kontrast vor ihrem Hintergrund.
  • Formularfehler brauchen eine bessere Kennzeichnung als nur über das title-Attribut oder die browsereigene Fehleranzeige und dauerhafte Labels statt Placeholder.
  • Die Tab-Reihenfolge folgt nicht immer der visuellen Reihenfolge.
  • Komplexe Widgets oder externe Inhalte sollten einen Skip-Link haben.
  • Die Bedienung des Suchelements ist nicht transparent genug.
  • Einige Links sind in ihrem Default-Zustand nur durch Farbe vom Fließtext zu unterscheiden.
  • Akkordeonpfeile sollten umgekehrt ausgerichtet sein und nicht alle Akkordeons haben Titel.
  • Downloadlinks haben nicht immer alle Informationen über Typ, Größe und Barrierefreiheit angegeben.
  • Downloads sind nicht barrierefrei.
  • Hover/Fokus-Zustände sollten vereinheitlicht und verdeutlicht werden und keine gestrichelten Linien mehr haben.
  • Noch nicht bei allen Bildern sind die Alternativtexte optimal überarbeitet.



Wir bemühen uns stetig, unsere Inhalte redaktionell so barrierefrei wie möglich zu gestalten und schulen uns regelmäßig. Dies ist für uns ein Lernprozess und wir verbessern uns zunehmend. Wenn Sie Anregungen haben, wie unsere Inhalte noch barrierefreier werden können, melden Sie sich gerne. Auch für Screenreader haben wir uns bemüht, die Bedienung so verständlich wie möglich zu machen.

Wenn Sie hier Anregungen haben, was für Sie noch hilfreich wäre, lassen Sie es uns gerne wissen. Diese Barrierefreiheitserklärung beruht auf einer Prüfung durch die GLAMUS GmbH anhand der oben genannten Richtlinien und der WCAG 2.1 Erfolgskriterien.

Diese Prüfung wurde im Februar 2024 durchgeführt.

Letzte Aktualisierung der Barrierefreiheitserklärung: Oktober 2024

Gendern

Wir als Hanisauland möchten unsere Inhalte gendergerecht und inklusiv erstellen. Da es in einigen Bundesländern jedoch verboten ist, nicht dudenkonform zu gendern, haben wir uns dazu entschlossen, die dudenkonforme Variante zu nutzen. Nach Möglichkeit bleiben wir geschlechtsneutral, ab und zu nennen wir zwei Geschlechter und in manchen Fällen gendern wir mit "/-" also z.B. Schüler/-innen.

Uns ist bewusst, dass gendergerechte Sprache eine schwierige Fragestellung ist und die Ausführung zu Barrieren führen kann. So können gerade für Kindern mit Leseschwierigkeiten die Texte durch die eine oder andere Variante mehr oder weniger kompliziert werden. Auch für Screenreader-Nutzer/-innen kann die damit einhergehende Verwendung von Sonderzeichen Probleme bereiten.

Wir bitten Sie, uns gerne Feedback zur Lesbarkeit der Texte und der Screenreader-Nutzbarkeit zu geben, damit wir in Zukunft noch bessere Lösungen finden können.

Feedback und Kontakt


Haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Sind Ihnen Barrieren auf der Webseite www.Hanisauland.de aufgefallen? Oder möchten Sie uns Feedback geben?

Dann schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an info@hanisauland.de.

Durchsetzungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 Behindertengleichstellungsgesetz wenden. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Die Schlichtungsstelle können Sie unter nachfolgender Emailadresse erreichen: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Mehr Informationen zu Barrierefreiheit und der Schlichtungsstelle finden sie auf der Webseite der Schlichtungsstelle.

Vielen Dank für den Besuch auf unserer Seite – Ihre Hanisauland-Redaktion