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Lexikon

Hausrecht

von
mehrfache Wiederholung des Buchstaben h

Recht des Wohnungsbesitzers

Manchmal hört man, dass jemand von seinem Hausrecht Gebrauch macht. Dann verbietet der Hausbesitzer einer anderen Person, sein Haus oder seine Wohnung zu betreten. Oder eine Wohnungsbesitzerin verlangt von einem Gast, ihre Wohnung zu verlassen. "Hausrecht" zu haben bedeutet also, dass jeder selbst bestimmen kann, wer in seine Wohnung kommt oder wer sein Haus betreten darf.

„Die Wohnung ist unverletzlich.“ — Artikel 13 GG

Polizei muss Hausrecht achten

Das Hausrecht gilt sogar dann, wenn die Polizei an der Türe klingelt. Niemand muss, wenn er das nicht möchte, die Polizei in seine Wohnung lassen. Erst wenn die Polizei einen Durchsuchungsbeschluss vorzeigen kann, darf sie das Haus einer anderen Person betreten.

Grundrecht

Das Hausrecht ist ein Grundrecht. In Artikel 13 des Grundgesetzes heißt es: „Die Wohnung ist unverletzlich“. Das Hausrecht schützt aber den Besitzer oder Bewohner eines Gebäudes nicht nur vor unerwünschten Besuchern. Auch Gastwirte können beispielsweise durch ein Hausverbot dafür sorgen, dass Gäste, die zuviel trinken oder sich mit anderen Gästen streiten, nicht ins Gasthaus kommen.

Hausfriedensbruch

Wer ein Haus oder eine Wohnung ohne Erlaubnis betritt, begeht einen sogenannten Hausfriedensbruch. Das betrifft auch einen Gast, der sich nicht an ein Hausverbot in einer Gaststätte hält. Der Gastwirt kann den Gast dann vor die Tür befördern oder auch gleich die Polizei rufen.

Eure Fragen dazu...

Schokoladentorte 02.08.2023

Hallo,
Verstehe ich das richtig ? Betrete ich z.b. ungefragt die Wohnung meiner Nachbarin weil sie mal kurz ins Keller gegangen ist und Türen offen lies, dann begehe ich automatisch ein Hausfriedensbruch. Ist das so wirklich ? ...

LumeX 13.09.2022

Kann nur der Eigentümer des Hauses das hausrecht benutzen oder kann sein Sohn das auch

Redaktion

Hallo LumeX, hier im Lexikon für junge Leute der Bundeszentrale für politische Bildung können wir keine juristischen Fragen beantworten.

Rex 18.01.2022

Kann auch ein Kinobesitzer das Hausrecht ausüben um z.B. die Herausgabe sensibler Privater Daten zu fordern?

Redaktion

Hallo Rex, Kinobesitzer haben das Hausrecht in ihrem Betrieb. Beispielsweise können sie Besucher/innen abweisen, die nicht beweisen können, dass sie alt genug für einen Film sind. In der Corona-Pandemie haben sie wie andere Betreiber von Veranstaltungsbetrieben das Recht und die Pflicht, das Vorliegen von Voraussetzungen zum Besuch ihres Kinos zu überprüfen, die gesetzlich festgelegt sind. Dazu gehört beispielsweise der Nachweis einer Impfung gegen Corona oder eines negativen Corona-Tests. Mit dem Recht zur Herausgabe sensibler privater Daten hat aber die Altersüberprüfung ebenso wenig zu tun wie das Überprüfen der Corona-Regeln.

ekmi 13.12.2021

Hallo. Darf nur der Eigentümer das Hausrecht aussprechen? Oder darf auch jemand der dort nur wohnt also zB eine Lebensgefährtin das Hausrecht aussprechen?

Redaktion

Hallo ekmi, rechtliche Fragen können wir im politischen Lexikon von Hanisauland nicht diskutieren. Wenn das Thema für dich wichtig ist, solltest du dich an Fachleute auf diesem juristischen Gebiet wenden.

Auch im HanisauLand machen wir am Wochenende Pause.
Nächste Woche könnt ihr hier wieder eure Fragen stellen!