Direkt zum Inhalt

Spezial

Gibt es Gesetze gegen Cybermobbing?
2. Kleine Gesetzeskunde

Auf einem Tisch liegen Buchausgaben des Strafgesetzbuches und der Strafprozessordnung.

Buchausgaben des Strafgesetzbuches und der Strafprozessordnung.

Unsere Verfassung, das Grundgesetz, garantiert eine Vielzahl von wichtigen Rechten und schützt jeden Einzelnen vor Verletzungen dieser Rechte. Strafgesetze verbieten bestimmte Handlungen und stellen sie unter Strafe. Im Strafgesetzbuch (abgekürzt StGB) finden sich entsprechende Tatbestände in Paragraphen, auf die man sich berufen kann, wenn man Mobbingopfer geworden ist.

Wie beim Fußball, gibt es im Zusammenleben Grenzen, die von anderen nicht übertreten werden dürfen. Das betrifft auch Cybermobbing.

Wie ein Torwart in seinem Torkreis nicht attackiert werden darf, so gibt es auch im Zusammenleben Grenzen, die von anderen nicht übertreten werden dürfen. Sonst wird der Lebensbereich des anderen verletzt. Juristen sprechen von Rechtsgütern, die geschützt werden müssen. Dazu gehören zum Beispiel die persönliche Ehre oder das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Auch das Recht am eigenen Bild ist so ein Rechtsgut und - noch komplizierter – das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.

Weitergabe von Daten

Informationelle Selbstbestimmung bedeutet, dass persönlichen Daten wie Adresse, Telefonnummer, Geburtsdatum usw. einem selbst gehören und man entscheiden darf, an wen man sie weitergibt. Nur staatliche Stellen (z.B. Polizei, Wahlamt) und öffentliche Einrichtungen (z.B. Schulen) bekommen diese Informationen. Dies ist durch Gesetze geregelt. Jeder andere aber, der persönliche Daten unberechtigt weitergibt oder die Weitergabe möglich macht, verstößt gegen Gesetze, etwa das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) oder das Telemediengesetz (TMG). Dies wäre etwa der Fall, wenn jemand Daten, die Schüler/innen bei Facebook eingestellt haben, an eine Firma weitergibt, die dann Werbung verschickt.

Nachstellung

Wer ständig mit jemandem über Handy, E-Mail oder Messenger Kontakt aufnimmt, ohne dass diese/r das möchte, kann sich strafbar machen. Man spricht dann von Nachstellung (§ 238 StGB). Und zwar immer dann, wenn durch diese vielen Botschaften das normale Leben des Opfers schwerwiegend beeinträchtigt wird.

Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung

Auch Beleidigungen (§ 185 StGB), üble Nachrede (§ 186 StGB) und Verleumdung (§ 187 StGB) sind strafbar. Die üble Nachrede ist eine Form der Beleidigung. Nur wird hierbei eine Tatsache gegenüber Dritten behauptet, wenn die betroffene Person nicht anwesend ist. Wenn man weiß, dass diese Tatsache unwahr ist und sie trotzdem öffentlich macht, verleumdet man jemanden. Auf die Paragraphen 185, 186, 187 und andere könnte sich die Polizei beziehen, wenn man Anzeige erstattet, weil im Internet beleidigende und Ruf schädigende Äußerungen zu finden sind.

Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs

Wer unbefugt Fotos macht und sie veröffentlicht oder wer schon vorhandene Fotos verbreitet, kann ebenfalls Ärger mit dem Gesetz bekommen. Dabei kann es sich nämlich um eine Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs handeln (§ 201 a StGB). Mehr dazu auf der nächsten Seite.

Urhebergesetz

Auch das Urhebergesetz (UrhG) oder das Kunsturhebergesetz (KunstUrhG) regeln sehr genau, wer wann welche Bilder veröffentlichen darf. Grundsätzlich muss der oder die Fotografierte damit einverstanden sein. Von diesem Grundsatz gibt es nur ganz wenige Ausnahmen.
Das Urheberrecht erklärt Knipsi vom Knipsclub:

Das Urheberrecht, © Knipsclub


Zur Übersicht

Noch mehr Infos auf HanisauLand

Lexikon

Urheberrecht

Das Urheberrecht schützt die Rechte der Produzenten geistiger und künstlerischer Werke an ihrem Werk. Auch im Internet spielt das Urheberrecht eine große Rolle.

Lexikon

Persönlichkeitsrecht

Die Würde des Menschen ist unantastbar. So steht es in unserem Grundgesetz. Das Persönlichkeitsrecht schützt diese Würde des Einzelnen.

Lexikon

Datenschutz

Wir erklären, was Datenschutz bedeutet und wieso er wichtig ist.