Hallo Michi , wir haben dir schon eine Antwort auf eine ähnliche Frage gegeben, in der wir auch schon zu diesem Aspekt etwas geschrieben haben. Wir hoffen, dass deine Fragen damit beantwortet sind.
Hallo Michi, in unserem Kinderlexikon geht es darum, Zusammenhänge einfach und verständlich zu erklären. Immer wieder geben wir auch Quellen an, wenn es zum Beispiel um das Grundgesetz oder manchmal auch um Gesetze oder andere Quellen geht. Wir nutzen als Grundlagen unserer Texte wissenschaftliche Untersuchungen, arbeiten zusammen mit Wissenschaftlern, die die Texte begutachten und auf ihre Richtigkeit prüfen. Auch die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb), die ja die Kinderinternetseite www.hanisauLand.de betreibt, prüft die Texte. Die bpb ist eine Institution, die für seriöse Informationen bekannt ist. Natürlich kann jeder und jede selbst auch die Informationen noch einmal überprüfen.
Hallo Steuselkuchen , wenn andere Menschen oder Unternehmen Werke wie Bücher, Filme, Musikstücke, Fotografien oder Computerprogramme kopieren, nachmachen oder leicht verändert als eigenes Werk ausgeben, liegt eine Verletzung des Urheberrecht vor.
Hallo Eli Mineli, einfach so nutzen geht nicht, da gibt es bestimmte Bedingungen, die man beachten muss. Am besten machst du dich schlau auf der Seite vom internet-abc. Bilder, die Schüler/innen nutzen dürfen, findest du auf http://www.find-das-bild.de/. Dort ist dann auch sehr genau erklärt, was du beachten musst, wenn du Fotos nutzt. Am besten wäre es, wenn ihr in der Schule mit euren Lehrerinnen und Lehrern gemeinsam besprecht, wie die rechtlichen Regelungen zum Urheberrecht von euch beachtet werden können.
Hallo Plexy, rechtliche Fragen zum Urheberrecht können wir im Lexikon von Hanisauland nicht beantworten. Grundsätzlich gilt aber, dass Fragen des Urheberrechts im Internet knifflig und für die User/innen häufig nicht ohne finanzielles Risiko sind. Schau doch auf jeden Fall mal bei der Rechtserklärung des Anbieters auf der Seite nach, die du verwendest, und lass zur Sicherheit auch mal deine Eltern einen Blick darauf werfen.
Hallo Mathias, ohne Erlaubnis darfst du das nicht einfach machen. Wer fremde Werke online stellen will, muss den Rechteinhaber fragen. Schau also bei den Sachen, die du nutzen willst für die Filme, wer das Urheberrecht hat und dort musst du dann fragen, ob du das Material nutzen darfst. Wenn das nicht passiert, kann es dazu führen, dass Geld dafür gezahlt werden muss.
Hallo Frag doch mal die Maus , möchtest du wissen, was alles als ein Werk gilt, das vom Urheberrecht geschützt wird? Das Werk kann ein Lied sein oder ein gemaltes Bild, ein Foto oder ein Computerprogramm, ein Zeitungsartikel, Rundfunk- und Fernsehbeiträge, wissenschaftliche Bücher und anderes mehr. Kurz: Alles, was sich Menschen ausdenken und in irgendeiner Form "künstlerisch" herstellen, ist ein Werk, das geschützt wird.Lies dazu doch ruhig auch mal unseren Artikel "Urheberrecht" hier im Lexikon von Hanisauland.