Untersuchung im Parlament
Wenn man von "Untersuchungsausschuss" spricht, meint man zumeist einen "parlamentarischen Untersuchungsausschuss". Ein solcher Ausschuss wird von Abgeordneten des Parlaments gebildet. Er kann einberufen werden, wenn mindestens ein Viertel aller Abgeordneten des Parlaments das beantragt. Ziel eines solchen Ausschusses ist es, Missstände im staatlichen Bereich aufzuklären. Der Ausschuss kann keine Urteile sprechen so wie ein Richter in einem Prozess. Er veröffentlicht aber seine Ergebnisse in einem Abschlussbericht.
Ein anderes Untersuchungsgremium: Enquête-Kommission
Der Unterschied zur Enquête-Kommission besteht darin, dass im Ausschuss nur Abgeordnete sitzen, in der Enquête-Kommission hingegen auch Experten und Expertinnen, die keine Abgeordnete sind.