Direkt zum Inhalt

Spezial

Die Abgeordneten und das freie Mandat

mehrfache Wiederholung des Buchstaben f

Freie Entscheidungen der Abgeordneten

Die Abgeordneten erhalten von den Wählerinnen und Wählern den Auftrag, ihr Amt als Vertreter/innen des ganzen Volkes auszuführen. Dabei sind sie frei. Sie sind nicht an Weisungen gebunden, sondern müssen nach ihrem Gewissen handeln. So steht es in Artikel 38 des Grundgesetzes. Dies nennt man "freies Mandat". ("Mandat" heißt "Auftrag".) Das Gegenteil eines freien Mandates ist das sogenannte imperative Mandat. Dabei muss sich ein Abgeordneter nach den Weisungen einer Partei oder der Fraktion richten. ("Imperativ" heißt "gebunden" zu sein an einen Auftrag.)

Der Einfluss der Fraktion

Auch wenn Abgeordnete grundsätzlich frei sind in ihren Entscheidungen, so richten sie sich doch in vielen Situationen danach, was ihre Fraktion oder ihre Partei beschließt. Denn die meisten Wählerinnen und Wähler erwarten von ihren Abgeordneten, dass sie die Politik ihrer Partei umsetzen. Manchmal üben die Fraktionen auf ihre Mitglieder Druck aus, damit sich die Abgeordneten bei Abstimmungen so verhalten, wie es die Fraktionsführung wünscht. Das widerspricht zwar dem Gedanken des freien Mandats. Auf diese Weise wird allerdings sichergestellt, dass die Mehrheiten für bestimmte politische Vorhaben erreicht werden und diese Vorhaben dann auch wirklich durchgesetzt werden.

Zur Übersicht

Noch mehr Infos auf HanisauLand

Lexikon

Fraktion

Abgeordnete mit ähnlichen politischen Ansichten können in einem Parlament eine Fraktion bilden.

Lexikon

Parteien

In einer Partei schließen sich Menschen zusammen, die ähnliche politische Ansichten vertreten.

Lexikon

Mandat

"Mandat" ist ein anderer Begriff für "Auftrag". Politiker haben ein Mandat von den WählerInnen. Eine Person, die einen Auftrag erteilt, nennt man "Mandant".