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Spezial

Lobbyarbeit

Die Lobby des House of Commons, des englischen Parlaments.

Das Wort "Lobby" leitet sich ab von der Eingangshalle des englischen Parlaments. Dort unterhielten sich früher die Abgeordneten mit Personen, die nicht gewählt waren und deshalb nicht in den Sitzungssaal des Parlaments gehen durften.

Abgeordnete treffen politische Entscheidungen. Sie stimmen zum Beispiel darüber ab, welche Gesetze in Deutschland gelten sollen. Diese wichtigen politischen Entscheidungen haben Einfluss auf unser Leben, auf das Miteinander mit anderen Menschen. Es kann zum Beispiel darum gehen, was getan werden muss, damit die Wirtschaft erfolgreich sein kann. Oder es muss überlegt werden, wie die Steuern gerechter verteilt werden können.

Lobbyisten

Viele Organisationen, Unternehmen und Interessenverbände wollen, dass ihre Interessen bei den politischen Entscheidungen berücksichtigt werden. Das ist rechtmäßig. Deswegen versuchen sie, Einfluss auf die Entscheidungen der Abgeordneten zu nehmen. Sie treffen sich mit ihnen, führen Gespräche, gehen mit ihnen essen, stellen ihnen Informationen zu ihren Anliegen zur Verfügung. Die Menschen, die mit den Abgeordneten engen Kontakt halten, nennt man „Lobbyisten“ (woher der Begriff kommt, erklären wir in unserem Lexikon).

Dass gesellschaftliche Gruppen ihre Interessen gegenüber der Politik und Öffentlichkeit vertreten, gehört zum Wesen der Demokratie. Für die Abgeordneten ist es wichtig, die unterschiedlichen Positionen in der Gesellschaft zu kennen. Dafür tauschen sie sich auch mit Expertinnen und Experten wie Wissenschaftler/-innen aus.
Problematisch ist Lobbyarbeit zum Beispiel dann, wenn bestimmte Anliegen deshalb stärker berücksichtigt werden, weil deren Lobbyisten mehr Geld für ihre Lobbyarbeit ausgeben können als andere, die nicht soviel Geld für Lobbyarbeit zur Verfügung haben. Für die Demokratie ist es wichtig, dass die Menschen nachvollziehen können, wie Entscheidungen in der Politik getroffen werden. Deswegen muss für die Öffentlichkeit wissen, welche Lobbyisten Einfluss auf die Entscheidungen des Bundestages nehmen.

Lobbyregister

Lobbyisten haben seit 2021 die Pflicht, sich in ein sogenanntes Lobbyregister einzutragen. Damit soll sichergestellt werden, dass es erkennbar bleibt, wer als Lobbyist tätig ist und welche Organisationen, Verbände oder Firmen intensiven Kontakt mit Abgeordneten haben. Dort müssen sie nachweisen, welche Geldmittel für die Lobbyarbeit eingesetzt werden.

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