Heute vor 35 Jahren, am 20. Juni 1991, beschloss der Deutsche Bundestag, dass das Parlament und die Regierung von Bonn nach Berlin umziehen sollen. Diesen Beschluss nennt man Hauptstadtbeschluss. Der Begriff ist allerdings ein bisschen irreführend. Denn schon mit Inkrafttreten des Einigungsvertrages im Jahr 1990 war Berlin zur Bundeshauptstadt der Bundesrepublik Deutschland geworden war.
Zwei Hauptstädte
Als Folge der Teilung Deutschlands nach dem zweiten Weltkrieg hatte es zwei deutsche Hauptstädte gegeben. Die Stadt Bonn war Hauptstadt und Regierungssitz der Bundesrepublik Deutschland. Ost-Berlin war Hauptstadt und Regierungssitz der DDR.
Wo soll der Regierungssitz sein?
Mit der Vereinigung der beiden deutschen Staaten 1990 wurde die ebenfalls wiedervereinte Stadt Berlin gemäß dem Einigungsvertrag zur Hauptstadt von ganz Deutschland. Damit waren aber nicht alle Fragen geklärt. Ein Teil der Politiker/-innen meinte, dass die neue Hauptstadt Berlin auch Sitz des Parlaments und der Regierung werden sollte. Der andere Teil war dagegen und wollte, dass Regierung und Parlament weiterhin in Bonn bleiben.
Knappe Entscheidung
Am 20. Juni 1991 beschloss der Deutsche Bundestag mit einer knappen Mehrheit von 338 zu 320 Stimmen, dass das deutsche Parlament und die Regierung von Bonn nach Berlin umziehen sollten.
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Das Reichstagsgebäude in Berlin - Sitz des Deutschen Bundestags
Ein großer Umzug
Den Umzug von Regierung und Parlament nach Berlin regelte das sogenannte Berlin/Bonn-Gesetz. Bevor die Arbeit in Berlin aufgenommen werden konnte, mussten aber zunächst noch viele neue Gebäude gebaut oder alte Häuser renoviert werden. Im Sommer 1999 rollten dann 24 Güterzüge von Bonn nach Berlin. Unzählige Möbelwagen transportierten 120.000 Möbelstücke, 1.300 Computer, 46.000 Bücherkartons sowie 37.000 laufende Meter Akten. Jeden Tag waren rund 200 Möbelpacker bei der Arbeit. Seit September 1999 wurde dann Deutschland von Berlin aus regiert.