Leitung des Staates
Eine Regierung leitet einen Staat. Sie besteht aus einer Gruppe von Personen, die man auch "Regierungsmannschaft" oder "Kabinett" nennt. Der Regierungschef oder die Regierungschefin steht an der Spitze der Regierung. "Ministerinnen" und "Minister" sind die Personen, die in der Regierung für unterschiedliche Aufgabenbereiche verantwortlich sind. Die Regierung trifft sich regelmäßig in Sitzungen. Dort werden die Entscheidungen über die Innen- und Außenpolitik eines Staates getroffen. Das können zum Beispiel neue Regelungen zum Kindergeld oder zu den Steuern oder zu Maßnahmen im Straßenverkehr sein. Die Gesetze, die diese Dinge dann regeln, werden vom Parlament beschlossen.
Bundesregierung
Landesregierungen
Auch die 16 deutschen Bundesländer haben Regierungen. Man nennt sie "Landesregierungen". Diese sind nur für ihr jeweiliges Bundesland zuständig. Sie arbeiten jeweils in den Hauptstädten der Bundesländer.