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Lexikon

Beschlussfähigkeit

von
mehrfache Wiederholung des Buchstaben b

Ausreichend Mitglieder müssen anwesend sein

Vereine, Parteien oder anderen Organisationen müssen oft wichtige Entscheidungen treffen. Dann kommen die Mitglieder zur Abstimmung zusammen. Nur wenn eine Mindestzahl von Mitgliedern anwesend ist, ist die Versammlung "beschlussfähig". Nur dann kann sie Beschlüsse fassen.

Beschlussfähigkeit des Deutschen Bundestags
Auch im Deutschen Bundestag müssen bei Abstimmungen ausreichend Abgeordnete anwesend sein, damit er beschlussfähig ist. Genau geregelt ist das in der Geschäftsordnung des Parlaments. Dort steht, dass der Bundestag nur dann über Gesetze und Anträge beschließen kann, wenn mehr als die Hälfte der Abgeordneten anwesend ist. Oft wird diese Zahl aber nicht erreicht. Viele Abgeordnete sind dann vielleicht gerade in einer Ausschuss-Sitzung oder haben andere wichtige Termine. Darum hat man eine Lösung gefunden, mit der alle Fraktionen einverstanden sind.

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