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Montag, 2. September
Die UN-Kinderrechtskonvention tritt in Kraft, 1990

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Plakat mit einigen Kinderrechten aus der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen

Plakat mit einigen Kinderrechten aus der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen

Kein Kind darf diskriminiert werden. So steht es im „Übereinkommen über die Rechte des Kindes der Vereinten Nationen“, das heute vor 34 Jahren, am 2. September 1990, in Kraft trat.
Dieses Übereinkommen ist ein Vertrag zwischen verschiedenen Staaten. Meistens nennt man den Vertrag nur Kinderrechtskonvention In 40 Artikeln werden die Rechte von allen Menschen unter 18 Jahren beschrieben. Neben dem Diskriminierungsverbot gibt es noch viele andere Kinderrechte wie das Recht auf freie Meinungsäußerung oder den Schutz der Privatsphäre. Alle Rechte sollen Kinder und Jugendliche wie dich vor bestimmten Gefahren schützen, deine Fähigkeiten fördern und deine Beteiligung in der Gesellschaft sichern.

Kinderrechte gelten in 196 Ländern

Am 20. November 1989 wurde das Übereinkommen von den UNO-Mitgliedstaaten beschlossen. Mittlerweile ist die Kinderrechtskonvention das am häufigsten unterzeichnete Regelwerk der Vereinten Nationen (UNO). Ganze 196 Staaten sind mit dabei. Die Vertragsstaaten, Erwachsene und auch Eltern sind für die Umsetzung der Kinderrechte verantwortlich.

Wirken die Kinderrechte?

Seit es die Kinderrechtskonvention gibt, hat sich schon vieles auf der Welt für Kinder und Jugendliche verbessert. Allerdings bleibt auch noch viel zu tun. Nicht in allen Ländern werden alle Kinderrechte eingehalten, obwohl die Staaten den Vertrag unterschrieben haben. Auch Umweltprobleme oder Kriege gefährden die Umsetzung von Kinderrechten. Deswegen ist es wichtig, dass sich viele Menschen überall auf der Welt dafür einsetzen, dass die Kinderrechte auch für alle Kinder und Jugendliche Wirklichkeit werden.

Übrigens: Seit dem 5. April 1992 gilt die Konvention auch in der Bundesrepublik Deutschland. Deutschland - so wie alle anderen Vertragsstaaten auch - muss regelmäßig einen Bericht für den Kinderrechtsausschuss der Vereinten Nationen schreiben. In dem Bericht beschreibt die Regierung, was gut funktioniert, was sich für Kinder verbessert hat, aber auch, wo es noch Probleme gibt. Dafür muss sie Gründe nennen. Vom 5. und 6. Staatenbericht gibt es eine Version extra für Kinder und Jugendliche. Hier kannst du ihn durchlesen.

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