Hallo jaison, in der Regel ist es das Jugendamt, das eine Unterbringung in einem Heim anordnet. Eltern können ihre Kinder nicht so einfach "loswerden". Streitereien und Knatsch gibt es in jeder Familie. Das ist ganz normal. Gerade wenn Kinder älter werden, geraten sie oft mit ihren Eltern aneinander. Deswegen dürfen die Eltern aber noch lange nicht ihre Kinder ins Jugendheim schicken. Denn die Eltern sind für die Kinder verantwortlich.
Hallo Jackson, leider können wir deine Frage nicht verstehen. Vielleicht hat sich ja ein Wort hineingeschlichen, das da eigentlich nicht hinein gehört? Lies dir deine Frage doch bitte noch einmal durch und schreib uns dann noch einmal. Aber dann bitte so, dass deine Frage klar ist. Dann können wir dir sicher weiterhelfen.
Hallo Kakaschi, Kinderheime sollen den Kindern, die keine Eltern mehr haben oder deren Eltern die Kinder nicht ausreichend versorgen können, ein Zuhause geben, für sie sorgen und sie erziehen. Auch im Kinderheim haben die Kinder natürlich Rechte, und die müssen auf jeden Fall geachtet werden. Es gibt Regeln, an die sich Kinder halten müssen, aber diese Regeln dürfen nicht dazu da sein, dass Kindern Gewalt angetan wird. Es kann Extremsituationen geben, wo ein Kind festgehalten werden muss, zum Beispiel, wenn es auf die Straße läuft, aber man darf es nicht schlagen oder ihm Schlimmes antun. Alles was in einem Heim passiert, soll zum Wohle des Kindes sein.
Hallo jana, auch im Kinderheim haben die Kinder Rechte und die müssen geachtet werden. Es gibt Regeln, an die sich Kinder halten müssen, aber diese Regeln dürfen nicht dazu da sein, dass Kindern Gewalt angetan wird. Es kann Extremsituationen geben, wo ein Kind festgehalten werden muss, zum Beispiel, wenn es auf die Straße läuft, aber man darf es nicht schlagen oder ihm Schlimmes antun. Alles was in einem Heim passiert, soll zum Wohle des Kindes sein. Trotzdem sind sicher viele Kinder im Heim oft traurig, weil sie ihre Familie und das Zusammensein mit den Geschwistern und Freunden vermissen. Das gilt selbst dann, wenn es gute Gründe dafür gegeben hat, dass die Kinder im Heim leben müssen.
Hallo Anna, nein, der Staat fordert keine Rückzahlung der Kosten, wenn ein Kind oder ein Jugendlicher in einem Heim gelebt haben. Wenn Jugendliche oder junge Erwachsene allerdings schon Geld verdienen, während sie noch in einem Heim oder in einer Pflegefamilie wohnen, kann es sein, dass sie sich an der Finanzierung der Unterbringung beteiligen müssen.