In der Nacht vom 27. auf den 28. Februar 1933, vor genau 93 Jahren, brannte in Berlin der Reichstag. Der Reichstag war damals der Sitz des deutschen Parlaments.
Brandstiftung
Mitten in der Nacht stand das Gebäude plötzlich in Flammen. Schnell war klar, dass eine Brandstiftung die Ursache war. Noch am selben Abend stellte sich der Niederländer Marinus van der Lubbe der Polizei. Er sagte, dass er allein für den Brand verantwortlich gewesen sei. Doch den Nationalsozialisten passte es gar nicht, dass jemand behauptete, er allein habe den Brand gelegt. Sie wollten den Brand ihren politischen Gegnern in die Schuhe schieben.
"Reichstagsbrandverordnung"
Einen Monat vor dem Brand war Adolf Hitler, der Führer der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP), zum Reichskanzler ernannt worden. Anfang März 1933 sollten Wahlen stattfinden. Darum behaupteten die Nationalsozialisten, dass die Kommunisten den Brand gelegt hätten. Sie wollten ihre Gegner einschüchtern und mundtot machen. Dafür kam ihnen der Reichstagsbrand sehr gelegen. Bereits am nächsten Tag, dem 28. Februar 1933, erließ der Reichspräsident auf Empfehlung der Regierung die sogenannte „Verordnung zum Schutz von Volk und Staat“ (sie wurde auch „Reichstagsbrandverordnung“ genannt).
Eine Verordnung mit Folgen
Diese Verordnung setzte die politischen Grundrechte der Weimarer Verfassung außer Kraft. Tausende von Gegnerinnen und Gegnern der NSDAP wurden verhaftet und in Konzentrationslager verschleppt. Die Verordnung war ein entscheidender Schritt auf dem Weg in die Diktatur und bedeutete das Ende der Weimarer Republik.
Alleinige Täterschaft bis heute nicht bewiesen
Später wurden als Brandstifter neben Lubbe noch einige kommunistische Politiker angeklagt. Lubbe wurde zum Tode verurteilt und wenig später hingerichtet. Alle anderen wurden freigesprochen, da man ihnen keine Schuld nachweisen konnte. Ob Lubbe tatsächlich der alleinige Täter war, ist bis heute nicht geklärt.
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Heute arbeitet der Deutsche Bundestag im Reichstagsgebäude.