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Sonntag, 8. Mai
Landtagswahl in Schleswig-Holstein, 2022

von und
Im Landeshaus in Kiel tagt das schleswig-holsteinischen Parlamentes. Das Foto zeigt die Außenansicht des Gebäudes.

Im Landeshaus in Kiel tagt das schleswig-holsteinischen Parlamentes.

Heute, am 8. Mai 2022, wird im Bundesland Schleswig-Holstein ein neuer Landtag gewählt. So nennt man das Landesparlament. Es hat seinen Sitz in der Landeshauptstadt Kiel. Etwa 2,3 Millionen Wählerinnen und Wähler wählen die Abgeordneten des Landtages.
Wählen darf wer, die...

  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt,
  • seit mindestens sechs Wochen in Schleswig-Holstein wohnt und
  • mindestens 16 Jahre alt ist. (Das ist noch etwas besonderes und nicht in vielen Bundesländern üblich.)
Innenansicht des Plenarsaals des Kieler Landtags von oben

Plenarsaal des Kieler Landtags

Wer wird gewählt?

Der neue Landtag wird für fünf Jahre gewählt. Gewählt werden mindestens 69 Abgeordnete. Es können noch sogenannte Überhang- und Ausgleichsmandate dazukommen. Die Abgeordneten wählen etwas später einen Regierungschef oder eine Regierungschefin. Das ist die Ministerpräsidentin oder der Ministerpräsident von Schleswig-Holstein.

Besonderheit in Schleswig-Holstein: Minderheitenregelung

Normalerweise sind Parteien erst im Landtag vertreten, wenn sie mehr als 5 Prozent der Stimmen erhalten. Das ist die sogenannte Fünfprozentklausel. Sie gilt nicht für die Partei „Südschleswigsche Wählerverband“ (SSW). Die Partei der dänischen Minderheit (etwa 50.000 Menschen) ist seit 1958 im schleswig-holsteinischen Parlament mit Abgeordneten vertreten und von der Fünfprozenthürde ausgenommen. Das Ziel ist, der Minderheit im Land politische Mitwirkung zu ermöglichen.

Vorher schlau machen

Es stehen 16 Parteien zur Wahl. In den Parteiprogrammen steht, welche Pläne die Parteien für Schleswig-Holstein haben. Die Wählerinnen und Wähler können dort lesen, was die Partei zum Beispiel zu erneuerbaren Energien, öffentlichen Verkehrsmitteln oder auch in der Schulpolitik plant. Dadurch weiß man, welche Partei am ehesten die eigenen Interessen vertritt.

Erst- und Zweitstimme

Jeder Wähler hat zwei Stimmen: Mit der Erststimme wird der Direktkandidat des Wahlkreises gewählt, mit der Zweitstimme wählt man die Landesliste einer Partei.

Auszählung der Stimmzettel

In einem Wahllokal können die Wählerinnen und Wähler am Sonntag von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr ihre Stimme abgeben. Danach werden die Wahllokale geschlossen und die Auszählung der Stimmen beginnt. Im Fernsehen und im Radio werden schon kurz nach 18.00 Uhr sogenannte Hochrechnungen vorgestellt. Das sind Voraussagen, wie die Wahl wohl ausgegangen ist. Sicher kann man aber erst sein, wenn der Landeswahlleiter das amtliche Endergebnis mitteilt.

Wahlen gehören zur Demokratie

Das Wahlrecht gehört untrennbar zur Demokratie. Die Menschen sollen selbst darüber entscheiden, wer die Regeln und Gesetze macht, die dann für alle gelten. Wenn die Menschen mit der Politik, die gemacht wird, nicht zufrieden sind, können sie beim nächsten Mal eine andere Wahl treffen.

Jede Stimme zählt!

Das Wichtigste ist an diesem Sonntag: Wählen gehen. Jede Stimme zählt. Denn wer nicht wählen geht, überlässt die Entscheidung darüber, wer in den nächsten Jahren in Schleswig-Holstein regiert, anderen.

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Etwa 50.000 Mitglieder leben in Flensburg und im nördlichen Teil von Schleswig-Holstein.

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