Wahlgesetz
Fünfprozentklausel nur bei Zweitstimmen
Achtung: Die Fünfprozentklausel gilt für die Stimmen, die für eine Partei abgegeben werden. Das sind bei den Bundestagswahlen die Zweitstimmen. Alle Direktkandidaten, die gewählt werden, kommen auf jeden Fall in den Bundestag, auch wenn ihre Partei bei den Zweitstimmen weniger als fünf Prozent bekommen hat.
Weshalb gibt es diese Klausel?
Umgangssprache
In der Umgangssprache wird die Fünfprozentklausel übrigens auch „Sperrklausel“ oder „Fünfprozenthürde“ genannt.