Abgeordnete aus allen EU-Mitgliedsstaaten
Aufgaben
Das Europaparlament kann gemeinsam mit dem Rat der Europäischen Union (man sagt auch "EU-Ministerrat") europäische Gesetze beschließen. Dieses Mitentscheidungsrecht gilt zum Beispiel beim EU-Haushalt, bei Fragen der Bildung oder des Umweltschutzes, des Gesundheitswesens oder bei kulturellen Fragen. Manche Entscheidungen können in der EU nur getroffen werden, wenn das Europäische Parlament zustimmt. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn es um die Aufnahme neuer Mitgliedsländer in die EU geht oder um die Ernennung der Mitglieder und des Präsidenten der EU-Kommission.
Immer mehr Mitsprache
Seit der Gründung der EU sind die Rechte des Europäischen Parlaments immer mehr ausgeweitet worden. Zuletzt geschah das 2009 durch den Vertrag von Lissabon. Auf diese Weise haben auch auch die Wählerinnen und Wähler bei einer Europawahl mehr Einfluss auf die Politik, die in Europa gemacht wird.