Hallo Lalaokok, wenn eine Partei bei der Bundestagswal Überhangmandate bekommt, erhalten die anderen Parteien Ausgleichsmandate dafür. Sie dürfen also zusätzliche Abgeordnete im Parlament haben.
Hallo Schildkröte, das kann passieren, wenn einer Partei mehr Ausgleichsmandate zustehen, als die Partei Überhangmandate gewonnen hat.
Hallo Houzwife, die 299 Direktmandate aus den Wahlkreisen bilden einen Teil der Abgeordnetensitze im Bundestag. Alle Kandidat/innen, die einen Wahlkreis direkt gewonnen haben, ziehen direkt in den Bundestag ein. Die Direktmandate können eine Rolle bei der Berechnung der Sitzverteilung im Deutschen Bundestag spielen, wenn in einem Bundesland mehr Direktmandate an eine Partei gingen, als ihr insgesamt nach den Zweitstimmen zustehen würden. Dann gibt es Überhangmandate und Ausgleichsmandate. Als erster Schritt wird aber die Sitzverteilung nach den Zweitstimmen ermittelt. Schau dir dazu doch mal unseren Artikel "Wahlsystem" hier im Lexikon an und ruhig auch einmal die Seite des Bundeswahlleiters. Da erfährst du mehr dazu, wie die Sitzverteilung im Deutschen Bundestag ermittelt wird.
Hallo Felix, die Überhangmandate gehen an die Partei, die mit der Erststimme mehr Direktmandate gewonnen hat, als ihr nach den Zweitstimmen eigentlich zustehen. In deinem Beispiel wäre das die CDU. Die Ausgleichsmandate bekommen dann die anderen Parteien. Dadurch wird sichergestellt, dass das Parlament die Stimmenanteile der Parteien bei der Wahl widerspiegelt. Mehr dazu findest du in unseren Artikeln "Überhangmandat" und "Ausgleichsmandat" hier im Lexikon von Hanisauland.
Hallo 😄, lies dazu doch bitte einmal unseren Artikel "Überhangmandat" (diese entstehen ja, wenn eine Partei mehr Direktmandate in einem Bundesland gewinnt, als ihr nach den Zweitstimmen zustehen würden) hier im Lexikon, und dann auch noch einmal unseren Artikel zum Ausgleichsmandat oben. Da siehst du die Zusammenhänge.
Hallo Fly, mit Kandidaten, die auf den Landeslisten stehen.
Hallo Currywürstchen1, die Zahl der Überhangmandate ist nicht gesetzlich begrenzt. Denn es gilt, dass jeder und jede direkt gewählte Abgeordnete auf jeden Fall einen Sitz im Bundestag hat. Theoretisch könnte man eine denkbare Höchstzahl von Überhangmandaten nennen. Das macht aber in der Praxis des Wählen keinen Sinn.
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