Arbeitslosengeld I
Wenn jemand seine Arbeit verliert und arbeitslos wird, hat er für eine bestimmte Zeit Anspruch auf Arbeitslosengeld (man sagt dazu auch AGL I). Vorher muss er eine bestimmte Zeitlang gearbeitet haben. Außerdem muss er monatlich einen gewissen Betrag in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben.
Arbeitslosengeld II
Neben dem sogenannten Arbeitslosengeld I gibt es auch das Arbeitslosengeld II (ALG II). Dies ist eine staatliche Leistung, die eine Grundsicherung des Lebensunterhalts sicherstellen soll.