Telefongespräche und auch Privatbriefe oder Internet-Mails gehen normalerweise nur diejenigen etwas an, die miteinander sprechen oder sich schreiben. Das sogenannte Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis stellt sicher, dass sich hier niemand anderes einmischt. Allerdings kann das Telefon eines Teilnehmers mit bestimmten technischen Mitteln abgehört und überwacht werden. Erlaubt ist das aber nur, wenn sich Polizei und Staatsanwaltschaft sicher sind, dass kriminelle Taten geplant und abgesprochen werden. Unter bestimmten Voraussetzungen darf die Polizei auch mit Hilfe von Wanzen, also geheim angebrachten Mikrofonen, in geschlossenen Wohnungen Gespräche abhören.
Von draußen kann sie in bestimmten Fällen durch raffinierte Richtmikrofone Gespräche aufzeichnen. Insbesondere geschieht das dann, wenn Gefahren für die öffentliche Sicherheit drohen, zum Beispiel weil ein Terroranschlag geplant wird oder Spionage stattfindet. Dann können Polizei-Spezialisten von staatlichen Stellen dazu beauftragt werden, solche Überwachungen durchzuführen.
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Ein Videoüberwachungssystem, das in Bussen und Bahnen eingesetzt werden kann. ZIel ist es, Täter zu überführen, die Sitze und Bänke zerstören oder andere Mitfahrende überfallen.
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Es gibt bei den Bürgerinnen und Bürgern und auch bei den Parteien sehr unterschiedliche Ansichten darüber, wie weit der Staat bei solchen Überwachungen gehen darf.
Manche sagen, dass es wichtig ist, dass in einem freien Land die Menschen vom Staat nicht einfach überwacht werden. Überwachung solle nur in sehr gut begründeten Fällen stattfinden. Die anderen sagen, dass der Staat im Interesse der allgemeinen Sicherheit überwachsen soll, wenn ein Verdacht auf ein Verbrechen vorliegt.
mehr... Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid
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