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Spezial

Die politische Ordnung in den Bundesländern

16 aufgeschlagene Verfassungsbücher mit den unterschiedlichen Bundesland-Wappen auf der linken Seite

Sowohl die Bundesländer als auch der Bund besitzen eine eigene Staatsgewalt. Jedes Bundesland hat eine eigene Verfassung, ein eigenes Parlament, eine Regierung, eine Rechtsprechung und eine Verwaltung. Zu den Bundesländern gehören die Städte und Gemeinden.

Die Verfassungen der Bundesländer
Die Landesverfassungen müssen die Grundsätze unserer demokratischen Ordnung befolgen. (Grundgesetz, Artikel 28). Innerhalb dieses Rahmens können die Länder ihre Verfassungen gestalten.
Die Parlamente der Bundesländer

Das Parlament eines Bundeslandes nennt man in den meisten Bundesländern „Landtag“. In Bremen und Hamburg heißt es „Bürgerschaft“, in Berlin „Abgeordnetenhaus“. Die Abgeordneten der Landtage werden bei Landtagswahlen gewählt. Bei den Landtagswahlen in Baden-Württemberg, Bremen, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein darf man bereits ab 16 Jahren wählen. In den anderen Bundesländern liegt das Wahlalter bei 18 Jahren.

Die Regierungen der Bundesländer
Die Abgeordneten wählen den Regierungschef oder die Regierungschefin, die in den meisten Ländern „Ministerpräsident/in“ heißen. Die Regierungschefs und Regierungschefinnen ernennen die Mitglieder ihrer Regierung.
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Lexikon

Landtag

Als "Landtag" bezeichnet man das Parlament eines Bundeslandes.

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Landesregierung

Jedes Bundesland in Deutschland hat eine Landesregierung. Sie hat andere Aufgaben als die Bundesregierung.

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Ministerpräsident/in

Der oder die Ministerpräsident/in leitet die Regierung in einem Bundesland. Auch in einigen europäischen Staaten gibt es einen Ministerpräsidenten.