Wenn man von "Untersuchungsausschuss" spricht, meint man zumeist einen "
parlamentarischen Untersuchungsausschuss". Ein solcher
Ausschuss wird von
Abgeordneten des Parlaments gebildet. Er kann einberufen werden, wenn mindestens ein Viertel aller Abgeordneten des Parlaments das beantragt. Ziel eines solchen Ausschusses ist es, Missstände im
staatlichen Bereich aufzuklären. Zum Beispiel könnte ein solcher Ausschuss einberufen werden, wenn Zweifel daran bestehen, dass eine
Partei Gelder, die sie vom Staat bekommen hat, auch korrekt abgerechnet hat. Der Ausschuss tagt für einen bestimmten Zeitraum, befragt Zeugen und Sachverständige, um die Vorwürfe zu klären. Der Ausschuss kann keine Urteile sprechen so wie ein
Richter in einem Prozess. Er veröffentlicht aber seine Ergebnisse in einem Abschlussbericht.
Der Unterschied zur
Enquête-Kommission besteht darin, dass im Ausschuss nur Abgeordnete sitzen, in der Enquête-Kommission hingegen auch Experten und Expertinnen, die keine Abgeordnete sind.
Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid