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Sonntag, 6. September
Landtagswahl in Sachsen-Anhalt, 2026

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Gebäude des Landtages von Sachsen-Anhalt in Magdeburg

Gebäude des Landtages von Sachsen-Anhalt in Magdeburg

Im Bundesland Sachsen-Anhalt wird heute, am 6. September 2026, ein neuer Landtag gewählt. Der Landtag ist das Parlament des Bundeslandes. In Sachsen-Anhalt hat er seinen Sitz in der Landeshauptstadt Magdeburg. Der Landtag besteht aus Abgeordneten. Das sind Menschen, die Gesetze diskutieren und beschließen. Die Abgeordneten vertreten die Interessen der Menschen in Sachsen-Anhalt. Sie werden deshalb von den Menschen in Sachsen-Anhalt gewählt. Bei der Wahl heute dürfen rund 1,7 Millionen Menschen wählen. Sie sind wahlberechtigt.

Wählen darf jede Person, die

  • mindestens 18 Jahre alt ist,
  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und
  • seit mindestens drei Monaten in Sachsen-Anhalt wohnt.
Wie wird gewählt?

Die Wähler/-innen haben zwei Stimmen. Mit der Erststimme wählen sie eine Person. Das ist eine Direktkandidatin oder ein Direktkandidat aus ihrem Wahlkreis. Mit der Zweitstimme wählen sie eine der 15 Parteien, die zur Wahl antreten. Die Parteien bestimmen dann, welche Personen sie als Abgeordnete in den Landtag schicken.

Wer wird gewählt?

Es werden mindestens 83 Abgeordnete gewählt. Sie sitzen die nächsten fünf Jahre im Landtag. Dieser Zeitraum heißt Legislaturperiode. Nach der Landtagswahl wählen die Abgeordneten den Regierungschef oder die Regierungschefin des Landes. Das ist der Ministerpräsident oder die Ministerpräsidentin.

Was passiert am Wahltag?

Am Wahltag können die Wähler/-innen von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr in einem Wahllokal ihre Stimme abgeben. Sie können auch schon vorher per Briefwahl wählen. Nach 18 Uhr beginnt die Auszählung der Stimmen. In den Medien werden sogenannte „Hochrechnungen“ vorgestellt. Das sind vorläufige Ergebnisse. Sicher kann man erst sein, wenn die Landeswahlleitung das amtliche Endergebnis mitteilt.

Parteien, die weniger als fünf Prozent der Zweitstimmen bekommen, ziehen nicht in den Landtag ein. Das nennt man „Fünfprozenthürde“.

🗳️ Wahlen gehören zur Demokratie

Das Wahlrecht gehört untrennbar zur Demokratie. Die Menschen sollen selbst darüber entscheiden, wer die Regeln und Gesetze macht. Sie gelten nämlich für alle. Die Wahlen sollen auch für alle zugänglich, also ohne Barrieren, sein. Menschen mit Behinderungen bekommen dafür Hilfe durch Technik oder Begleitpersonen. Vor der Wahl müssen sie Bescheid geben, dass sie Hilfe benötigen. Das können sie zum Beispiel beim Wahlamt tun.

Jede Stimme zählt!

Das Wichtigste ist bei Wahlen: wählen gehen. Jede Stimme zählt. Wer nicht wählen geht, überlässt die Entscheidung darüber, wer in den nächsten Jahren in Sachsen-Anhalt regiert, anderen. Wenn die Menschen mit der Politik, die gemacht wird, nicht zufrieden sind, können sie beim nächsten Mal eine andere Wahl treffen.

Und jetzt du!

Ab wann sollten Kinder und Jugendliche wählen können? Darüber wird immer wieder diskutiert. Was denkst du darüber? Hier kannst du mehr über die verschiedenen Argumente erfahren und uns deine Meinung in die Kommentare schreiben.

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