Angelegenheiten der AllgemeinheitManchmal hört man den Satz: "Dafür ist aber die öffentliche Hand zuständig, sie muss das bezahlen". Damit kann der Bau eines Bürgersteigs, einer Straße, eines neuen Kindergartens, eines Bürgerzentrums, eines Stadions gemeint sein. Dafür ist nicht eine einzelne Person oder Firma zuständig. Vielmehr ist das die Aufgabe des
Staates (in
Deutschland spricht man auch vom "
Bund"), ein
Bundesland oder eine Gemeinde oder auch alle zusammen. Bund, Länder und
Gemeinden bilden also gemeinsam die Öffentliche Hand.
Eine Hand mit Häusern, Straßen und Wegen illustriert den Begriff "öffentliche Hand".
© Stefan Eling
In der Regel geht es um finanzielle Angelegenheiten, wenn von der öffentlichen Hand die Rede ist. Aus ihrer Kasse kommt das Geld für viele Dinge, die für das Leben der Bürgerinnen und Bürger notwendig sind und es erleichtern.
Natürlich kann die Öffentliche Hand nur Geld ausgeben, wenn sie auch etwas einnimmt. Das sind zum Beispiel die Steuern, die die Bürger bezahlen.
mehr... Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid
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