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Samstag, 7. Dezember
Verkündigung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, 2000

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Die EU-Grundrechte-Charta wird am 7. Dezember 2000 unterschrieben. Viele Personen stehen vor einem blauen Hintergrund mit dem Begriff "Europäischer Rat"

Die EU-Grundrechte-Charta wird am 7. Dezember 2000 unterschrieben.

Alle wichtigen Rechte zusammengefasst

Am 7. Dezember 2000, heute vor 24 Jahren, wurde die „Charta der Grundrechte der Europäischen Union“ in der französischen Stadt Nizza feierlich verkündet. Eine Charta (das Wort kommt aus dem Lateinischen und bedeutet „Papierblatt“) ist eine Urkunde im Völkerrecht, die eine Vereinbarung zwischen Staaten festschreibt. Am Zustandekommen der EU-Grundrechtecharta (so ist der etwas kürzere Name) waren beteiligt: das EU-Parlament, der Europäische Rat und die EU-Kommission. In der Charta wurden zum ersten Mal alle wichtigen Rechte der Bürgerinnen und Bürger in der EU zusammengefasst.

Ein langer Weg

In den 1990er Jahren sind immer mehr Länder der Europäische Union (EU) beigetreten und noch weitere sollten hinzukommen. Deswegen wollte die EU niederschreiben, was die EU-Mitgliedsstaaten im Kern verbindet. Nicht nur die Politiker/-innen, sondern alle Bürgerinnen und Bürger sollten sehen können, welche Rechte, Freiheiten und Grundsätze für die EU und das Zusammenleben wichtig sind. 1999 wurde deshalb eine Versammlung einberufen, an der 16 Abgeordnete des EU-Parlaments, 30 Abgeordnete aus den Parlamenten der Mitgliedsstaaten sowie 16 Regierungsvertreter/innen aller Mitgliedsstaaten teilnahmen. Über ein Jahr lang diskutierten sie über die Werte des vereinten Europas, die in der Charta festgeschrieben werden sollten.

Eine moderne Charta für Europa

Die Inhalte der Charta spiegeln Gedanken und Überlegungen aus vielen Ländern wider. Zu Beginn der EU-Grundrechtecharta heißt es wie im deutschen Grundgesetz: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Die Charta betont auch, dass Freiheit, Gleichheit und Solidarität Grundlagen für die EU sind. Dies erinnert an die Forderungen der französischen Revolution von 1789. Damals waren zum ersten Mal in Europa diese Werte in einer Verfassung festgeschrieben worden.

„ Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie ist zu achten und zu schützen. “ — Artikel 1, Grundrechtecharta der EU

Doch die Charta erinnert nicht nur an traditionelle Werte. Es gibt auch Aussagen und Vereinbarungen, die neu und modern sind: Die Rechte alter Menschen werden ausdrücklich geschützt, der Datenschutz spielt eine wichtige Rolle. Zudem wird den Bürgerinnen und Bürgern eine gute Verwaltung zugesagt, die schnell auf alle Anfragen reagiert. Und die Rechte von Kinder werden besonders betont.

Laut der EU-Grundrechtecharta haben Kinder Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge, die wichtig und notwendig sind, damit es ihnen gut geht. Ihre Meinung muss in Angelegenheiten, die sie betreffen, berücksichtigt werden. Das Wohl des Kindes muss bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, im Vordergrund stehen. Weitere Artikel der Charta beziehen sich speziell auf den Schutz von Kindern, wie etwa der Artikel zum Verbot von Kinderarbeit.

Die EU-Grundrechtecharta sichert allen Bürger/-innen in der EU zu, dass sie ihre Grundrechte nun vor Gericht einklagen können.

Probleme und Kritik

Viele Menschen hofften, dass diese Charta von allen Mitgliedsstaaten anerkannt werden würde, doch nicht alle Mitgliedsländer waren im Jahr 2000 dazu bereit. Großbritannien, das bis zum 31. Januar 2020 noch Mitglied der EU war, und Polen sicherten sich Sonderrechte. Es wurde deutlich, wie schwierig es in der EU oft ist, sich auf gemeinsame Grundsätze, Werte und Vorstellungen zu einigen. Trotzdem ist die EU-Grundrechtscharta heute zusammen mit den Grundverträgen der EU die wichtigste Rechtsgrundlage der Gemeinschaft. Sie macht deutlich, dass das vereinte Europa auf gemeinsamen Werten und Rechtsvorstellungen beruht.

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