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Lexikon

Indemnität

von und
mehrfache Wiederholung des Buchstaben i

Schutz der freien Meinungsäußerung von Abgeordneten

Das Wort "Indemnität" kommt aus dem Lateinischen. Es bedeutet, dass ein Abgeordneter weder dienstlich noch gerichtlich verfolgt und bestraft werden kann wegen Äußerungen, die er im Parlament oder in Ausschüssen macht. Er darf auch nicht für sein Verhalten bei Abstimmungen bestraft werden. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass ein Abgeordneter seine Meinung frei äußern kann, ohne Angst vor Nachteilen zu haben. Allerdings ist der Abgeordnete nicht geschützt, wenn er jemanden verleumdet oder beleidigt.

Unterschied zu Immunität

Im Gegensatz zur Immunität kann die Indemnität nicht aufgehoben werden.

FAQ / Häufig gestellte Fragen

(Frequently Asked Questions - das ist die englische Übersetzung von "häufig gestellte Fragen")
Knatterton 26.01.2022

Liebe Hanisauland-Redaktion,

wir haben heute gelernt, dass Abgeordnete im Bundestag sowohl Immunität genießen, als auch Indemnität.

Das verstehe ich nicht. Weshalb beides? Wo liegt da der Unterschied?

Redaktion

Hallo Knatterton, Indemnität schützt den Abgeordneten in seiner Abgeordnetentätigkeit. Was er im Bundestag sagt, kann zu keiner Zeit gegen ihn verwendet werden. Dadurch soll die Redefreiheit und Meinungsfreiheit der Abgeordneten absolut geschützt werden. Sie kann auch vom Parlament nicht aufgehoben werden. Anders ist es mit der Immunität. Diese bezieht sich auf strafrechtliche Ermittlungen gegen einen Abgeordneten, also auf Handlungen des Abgeordneten, die nicht durch seine Tätigkeit als Abgeordneter gedeckt sind. In diesem Fall kann der Bundestag die Immunität des Abgeordneten aufhaben, so dass er sich wie alle anderen Bürgerinnen und Bürger auch vor dem Gesetz verantworten muss. Diese Seite des Deutschen Bundestages erklärt die Zusammenhänge.

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