Hallo Lola, im Zusammenhang mit Gesetzesvorbehalten ist tatsächlich oft von der Vorbehaltsschranke oder der Grundrechtsschranke die Rede. Tatsächlich bezeichnen alle diese Begriffe den selben Sachverhalt, nämlich dass die Einschränkung eines Grundrechtes nur möglich ist, wenn darüber zuvor im Parlament gesprochen und ein spezieller "Vorbehalt" festgeschrieben wurde. Damit wird das Grundrecht geschützt.
Hallo Wissbegierig, im Lexikon von Hanisauland können wir keine juristischen Probleme diskutieren. Wenn du dich für dieses Thema näher interessierst, empfehlen wir dir einen Blick in einen Kommentar zum Grundgesetz. Den findest du sicher in einer Universitätsbibliothek und wahrscheinlich auch in der Bibliothek deiner Stadt. Heute gibt es solche Grundgesetzkommentare auch im Internet.