Ein Gesetzesvorbehalt kommt in modernen Verfassungen vor. Ein Beispiel: In Artikel 8, Absatz 1 in unserem Grundgesetz steht, dass sich alle Deutschen friedlich versammeln dürfen. Im nächsten Satz heißt es dort: „Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden“. Dieser letzte Satz ist ein Gesetzesvorbehalt. Er will sagen: Wenn das Recht auf Versammlungsfreiheit begrenzt wird, muss das Parlament dafür ein Gesetz beschließen. Nicht irgendeine Verwaltungsstelle kann eine solche Bestimmung treffen. Auch kein Ministerium und keine andere Behörde darf eine Verordnung erlassen, die dieses Grundrecht einschränkt. Wenn eingegriffen wird, dann muss das mit einem Gesetz erfolgen.
Wieso Gesetzesvorbehalte?
Grundrechte müssen besonders geschützt werden. Der Gesetzesvorbehalt ist ein solcher Schutz. Er stellt sicher, dass ein Eingriff in das Grundrecht nur möglich ist, wenn in einem Parlament darüber öffentlich diskutiert wurde und das Gesetz von der Mehrheit der Abgeordneten beschlossen wurde. Manche Grundrechte müssen in bestimmten Situationen eingeschränkt werden. Wann könnte das für das Versammlungsrecht nötig sein? Versammlungen, an denen viele Menschen teilnehmen, könnten die Sicherheit der Demonstranten gefährden. Deswegen müssen sie vorher angemeldet werden, damit die Polizei Sicherheitsmaßnahmen vorbereiten kann. Wenn sie nicht angemeldet werden, kann die Polizei solche Demonstrationen auflösen.
Eure Fragen dazu...
Wissbegierig
21.12.2021
Hallo,
Wenn ein Gesetzesvorbehalt vorgegeben ist, dann darf in dieses Grundrecht nur mit Hilfe eines Gesetzes eingegriffen werden. Heißt das dann, dass ein Eingriff in ein Grundrecht nur aufgrund eines extra für dieses Grundrecht geschaffenen Gesetzes zu rechtfertigen ist, oder kann ein solcher Eingriff auch aufgrund eines bereits bestehenden Gestzes rechtzufertigen sein? Und kann sich die Bundesregierung z.B. bei Ihren Eingriffen in Grundrechte auch einfach auf z.B. Art. 2 II GG berufen, also auf seine Pflicht gegenüber dem Bürger sein Leben und seine körperliche Unversehrtheit zu schützen?
Danke :))
Redaktion
Hallo Wissbegierig, im Lexikon von Hanisauland können wir keine juristischen Probleme diskutieren. Wenn du dich für dieses Thema näher interessierst, empfehlen wir dir einen Blick in einen Kommentar zum Grundgesetz. Den findest du sicher in einer Universitätsbibliothek und wahrscheinlich auch in der Bibliothek deiner Stadt. Heute gibt es solche Grundgesetzkommentare auch im Internet.
Auch im HanisauLand machen wir am Wochenende Pause.
Nächste Woche könnt ihr hier wieder eure Fragen stellen!