Bedeutung im VölkerrechtDas Wort "Intervention" kommt vom lateinischen Begriff "intervenire" und bedeutet "dazwischentreten". Im
Völkerrecht, das die Beziehungen zwischen den
Staaten regelt, versteht man darunter eine ungerechtfertigte Einmischung in die Angelegenheiten eines anderen Staates oder in einen Streit zwischen mehreren Staaten. Eine Intervention kann dann als ein feindlicher Akt angesehen werden.
Geschichtlich gab es in der internationalen Politik oft Interventionen. Ein Beispiel ist der Spanische Bürgerkrieg Ende der 1930er Jahre.
Mehrere faschistische Mächte, darunter auch Deutschland, unterstützten den spanischen General Franco bei seinem Aufstand gegen die spanische Republik.
mehr... Humanitäre GründeMehrfach erfolgten in den letzten Jahren Interventionen aus humanitären Gründen und zum Schutz der
Menschenrechte. So geschah es etwa in Ruanda als
Soldaten aus verschiedenen Ländern mit Genehmigung der
UNO dort eingriffen, um einen
Bürgerkrieg zu beenden.
Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid