Zivilrecht, PrivatrechtAlles, was mit den
Gesetzen und unserer
Rechtsordnung zu tun hat, nennt man oft einfach nur "das Recht". Es gibt unterschiedliche Bereiche des Rechts. Das Zivilrecht, man sagt auch "
Privatrecht", regelt alles, was zwischen den
Bürgerinnen und Büergern untereinander geregelt werden muss. Das sind zum Beispiel Vorschriften, wie Kaufverträge abgeschlossen werden müssen oder Regeln, die Nachbarn beachten müssen.
Das öffentliche Recht regelt das Verhältnis der Bürger/-innen zum Staat und alles, was die staatliche Verwaltung betrifft. Das sind zum Beispiel die Straßenverkehrsordnung oder das Steuerrecht. Dazu gehört auch das Strafrecht mit seinen Strafgesetzen. Diese legen fest, für welche Vergehen ein/e Täter/-in bestraft wird und wie hoch die Strafe sein kann.
Das öffentliche Recht regelt auch die Beziehungen zwischen den verschiedenen staatlichen Einrichtungen. Ein Beispiel: Das Umweltministerium ordnet an, dass ein Waldweg gesperrt werden muss, weil Steinschlag droht. Die Stadt, in der der Waldweg liegt, muss dafür sorgen, dass diese Anordnung nach den geltenden Regelungen durchgeführt wird. Ebenfalls zum öffentlichen Recht zählen die Vorschriften, die das Verhältnis der Staaten untereinander regeln. Dazu gehören das Europarecht und das Völkerrecht.
mehr... Christiane Toyka-Seid
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