Ein internationaler
Vertrag wurde zwischen den bevollmächtigten Vertretern verschiedener
Staaten ausgehandelt. Nehmen wir an, es handelt sich um einen Abrüstungsvertrag, in dem zwei oder mehrere Staaten sich verpflichten, im Falle einer bewaffneten
Auseinandersetzung keine Chemiewaffen einzusetzen. Damit dieser Vertrag auch wirksam werden kann, muss das
Parlament, bei uns also der
Deutsche Bundestag, dem Vertrag zustimmen und das Staatsoberhaupt, der
Bundespräsident, muss den Vertrag unterzeichnen. Dieses Verfahren, das dazu führt, dass der Vertrag auch gültig wird, nennt man "Ratifizierung" oder "Ratifikation". Bevor der Vertrag nicht ratifiziert ist, ist er nicht wirksam und nicht völkerrechtlich verbindlich.
Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid
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