Neuwahlen des Bundestags
Von „Neuwahlen“ spricht man, wenn ein Parlament, also zum Beispiel der Deutsche Bundestag, neu gewählt wird. Normalerweise finden Wahlen zum Bundestag alle vier Jahre statt. Nur in Ausnahmefällen, wenn der Bundestag vorzeitig durch den Bundespräsidenten aufgelöst wird, können Neuwahlen auch zu einem früheren Zeitpunkt stattfinden. Man spricht dann von "vorgezogenen Neuwahlen".
Der Bundespräsident entscheidet
Nach dem deutschen Grundgesetz kann der Bundestag selbst keine vorzeitigen Neuwahlen beschließen. Auch der Bundeskanzler kann nicht einfach Neuwahlen ansetzen. Dieses Recht steht nur dem Bundespräsidenten zu.