Hallo Chaje, der Bundeskanzler stellt dann die Vertrauensfrage, wenn er den Eindruck hat, dass die Abgeordneten der Regierungskoalition ihn nicht mehr uneingeschränkt unterstützen. Das kann dann der Fall sein, wenn Mitglieder seiner eigenen Partei den Eindruck haben, dass der Kanzler zu viele Kompromisse im Interesse der anderen Koalitionspartner macht. Es kann auch sein, dass sich die Stimmung in einer anderen Koalitionspartei verändert und die Abgeordneten lieber einen anderen Kurs der Politik wollen. Dann kann der Kanzler die Vertrauensfrage stellen, um ein klares Bild davon zu bekommen, ob er noch eine ausreichende Unterstützung in seiner Regierungskoalition hat. In unserem Artikel zu diesem Thema kannst du mehr dazu lesen.
Hallo Franz, wenn der oder die Bundeskanzler/in das Vertrauen des Parlaments verloren hat und keine Mehrheit der Abgeordneten mehr hier sich hat, sind die Parteien im Bundestag gefordert, eine/n neue/n Regierungschef/in zu wählen. Dazu muss ein konstruktives Misstrauensvotum eingeleitet werden. Mit diesem kann der bisherige Regierungschef abgewählt und gleichzeitig sein Nachfolger ins Amt gewählt werden.
Hallo xcx , dadurch, dass die Bundeskanzlerin oder der Bundeskanzler vom Bundestag gewählt wird, kann jede wahlberechtigte Bürgerin und jeder wahlberechtigter Bürger auf die Wahl Einfluss nehmen. Die Bürger/innen wählen die Abgeordneten, die dann wiederum den oder die Regierungschef/in wählen. Für den Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin heißt das auch, dass er oder sie nicht ohne die Unterstützung des Parlaments regieren kann. Auch dadurch wird der demokratische Wille des Volkes immer bei der Regierungsarbeit berücksichtigt. Das alles sind Vorteile der Wahl der Bundeskanzlerin oder des Bundeskanzlers durch die Abgeordneten. Einen Nachteil können wir in diesem System nicht sehen.
Hallo Ludwig, genauso ist es. Das Grundgesetz sieht vor, dass die Legislaturperiode auf jeden Fall regulär beendet wird. Solange eine Kanzlerin oder ein Kanzler im Amt ist, gibt es keine Notwendigkeit für Neuwahlen. Mit dem Instrument des konstruktiven Misstrauensvotums ist ja auch dafür gesorgt, dass es jederzeit eine/n Regierungschef/in gibt. Trotzdem haben verschiedene Kanzler das Misstrauensvotum zum Anlass genommen, auf eine Neuwahl hinzuwirken. Eine besondere Rolle spielte dabei die Vertrauensfrage. Dazu findest du in unserem Lexikon einen eigenen Artikel mit weitern Informationen.
Hallo Lina, eine Kanzler, der das Vertrauen des Parlaments verloren hat, muss nicht zurück treten. In der Regel bleibt eine verlorene Vertrauensabstimmung aber nicht ohne Folgen und führt über kurz oder lang doch zum Rückzug des Kanzlers. Ob ihm dann seine Partei noch einmal eine zweite Chance gibt, hängt davon ab, wie fest seine Position in der Partei ist und ob ihm die eigenen Parteikolleg/innen oder die Abgeordneten der Koalitionsparteien das Vertrauen entzogen haben.
Hallo Fiametta, du hast Recht. Das sollte heute nicht mehr so da stehen. In unserem Lexikon schauen wir deswegen bei jeder Überarbeitung darauf, dass wir eine gendergerechte Sprache verwenden. Und wir sind sehr dankbar dafür, wenn ihr uns auf solche Fälle aufmerksam macht. Wir gendern dann übrigens nicht unbedingt in jedem Fall, sondern wechseln auch gelegentlich die Geschlechter. Deutlich werden muss auf jeden Fall, dass beispielsweise alle politischen Ämter in unserem Land natürlich von Frauen und Männern gleichermaßen ausgeübt werden können.
Hallo kati, als Gerhard Schröder 2005 die Vertrauensfrage stellte, machte er das, weil er die Unterstützung seiner eigenen Partei zum Teil verloren hatte. Der Grund dafür waren die so genannten Hartz-Reformen der Regierung, die von vielen Mitgliedern der SPD scharf abgelehnt wurden. Dies führte zu schweren Niederlagen der SPD bei Landtagswahlen. Das Vertrauen vieler SPD-Abgeordneten in "ihren" Kanzler ging verloren. Schröder hätte sich im Bundestag nicht mehr sicher sein können, immer eine Mehrheit für seine Politik zu bekommen. Darum entschied er sich, Neuwahlen anzustreben, um klare Verhältnisse zu schaffen. Dabei hoffte er natürlich, dass er diese Neuwahlen gewinnen würde. Mehr zu dieser spannenden Geschichte kann du auf dieser Seite des Deutschen Bundestags lesen.
Hallo Louis , normalerweise möchte der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin durch die Vertrauensfrage, wie oben im Text bereits beschrieben, in Erfahrung bringen, ob er oder sie noch das Vertrauen des Bundestages besitzt, um weiterregieren zu können und um seine oder ihre Politik durchzusetzen. Es kann aber auch sein, dass ein Bundeskanzler oder eine Bundeskanzlerin in Wahrheit Neuwahlen bezwecken will mit der Vertrauensfrage. Als Beispiel können die beiden Vertrauensfragen dienen, die Gerhard Schröder gestellt hat. Als er die Frage im Jahr 2001 zum ersten Mal stellte, war es tatsächlich eine Frage des Vertrauens. Es ging um die Beteiligung der Bundeswehr am Afghanistan-Einsatz. Einige Abgeordnete der Regierungskoalition aus SPD und Grünen kündigten vorher an, dagegen zu stimmen. Da Schröder diese Abstimmung für enorm wichtig ansah und für die Beteiligung war, verknüpfte er die Abstimmung mit einer Vertrauensfrage. Das Vertrauen wurde ihm danach ausgesprochen. Als Schröder die Vertrauensfrage 2005 zum zweiten Mal stellte, ging es ihm nicht wirklich um das Vertrauen der Abgeordneten. Er wollte Neuwahlen, da er vom Volk vorzeitig einen neuen Auftrag zu regieren haben wollte. Also bat er die Abgeordneten der Koalition, die ihm eigentlich vertraut haben, ihm das Vertrauen nicht auszusprechen, damit der Bundespräsident anschließend Neuwahlen ansetzen konnte. Obwohl sie ihm eigentlich vertrauten, entzogen ihm also die Abgeordneten der Koalition das Vertrauen und es kam wie geplant im September 2005 zu Neuwahlen.
Hallo Pascal, die Vertrauensfrage ist ein Begriff, der vor allem in der Politik verwendet wird und dort auch ganz klaren Vorgaben folgt. Bürgerinnen und Bürger können dort keine Vertrauensfrage stellen. Aber sie haben in regelmäßigen Abständen die Möglichkeit, bei Wahlen zum Ausdruck zu bringen, ob sie der Regierung vertrauen oder nicht. Natürlich ist es beispielsweise auch für einen Vereinsvorsitzenden möglich, seinen Mitgliedern die Vertrauensfrage zu stellen. Dafür gibt es aber keine so klaren Vorgaben zum Ablauf, wie das bei der Vertrauensfrage im Parlament der Fall ist.
Hallo philip, bisher ist die Vertrauensfrage von den früheren Bundeskanzlern fünf Mal gestellt worden. Von Willy Brandt, dem 1972 das Vertrauen nicht ausgesprochen wurde; von Helmut Schmidt, dem der Bundestag das Vertrauen 1982 aussprach. Die Vertrauensfrage von Helmut Kohl scheiterte 1982. Gerhard Schröder hat zweimal die Vertrauensfrage gestellt. 2001 hat er es ausgesprochen bekommen und 2005 nicht.