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Schöffe/ Schöffin

von
mehrfache Wiederholung des Buchstaben s

Ehrenamtlicher Richter

Ein Schöffe ist ein ehrenamtlicher Richter in Strafprozessen. Er oder sie wird von einer Gemeinde für fünf Jahre gewählt. Juristische Kenntnisse sind für das Schöffenamt nicht erforderlich. Voraussetzung für das Ehrenamt ist, dass man zwischen 25 und 70 Jahre alt und deutscher Staatsbürger ist. Der Schöffe muss in der Gemeinde wohnen, in der er seinem Richteramt nachgeht. Jeder Schöffe wird vereidigt und muss versprechen, nach bestem Wissen und Gewissen seine Pflichten entsprechend dem Grundgesetz zu erfüllen.

Aufgaben

In Deutschland gibt es etwas 60.000 Schöffinnen und Schöffen, die die hauptamtlichen Richterinnen und Richter bei ihrer Arbeit unterstützen und Urteile fällen. Meistens wird ein Richter von zwei Schöffen unterstützt. Schöffen dürfen in einem Gerichtsprozess selbst auch Fragen stellen. Bei der Beratung darüber, wie hoch die Strafe für einen Täter ausfallen soll, hat ihre Stimme die gleiche Bedeutung wie die Stimme des Richters. Die Beteiligung von Schöffen bei der Urteilsfindung ist wichtig in einem demokratischen Rechtsstaat. Es trägt dazu bei, dass die Rechtsprechung lebensnah ist.

Eure Fragen dazu...

Molly 27.06.2024

Braucht man um Schöffe zu werden ein Polizeiliches Führungszeugnis oder ähnliches. Muß man dazu was lernen.

Redaktion

Hallo Molly, soweit es uns bekannt ist, ist für die Tätigkeit als Schöffe oder Schöffin ein polizeiliches Führungszeugnis nicht unbedingt erforderlich. Falls es doch angefordert wird, ist das kein Problem. Ein polizeiliches Führungszeugnis wird gegen eine Gebühr ausgestellt, man muss dazu keine weiteren Kenntnisse vorweisen.

Wir sind in den Sommerferien. Ab 19. August könnt ihr hier wieder eure Fragen stellen.
Wir wünschen auch euch schöne Ferien und senden viele Grüße aus der Lexikon-Redaktion von HanisauLand!