Ein Tarifvertrag ist eine schriftliche Vereinbarung, die zwischen den
Gewerkschaften und Vertretern der Arbeitgeber ausgehandelt wird. Diese beiden nennt man auch "Tarifvertragsparteien". Im Tarifvertrag wird festgelegt, wie hoch der Lohn oder das
Gehalt für bestimmte Berufsgruppen ist, wie viele Urlaubstage es gibt und noch anderes mehr. Diese Vereinbarungen gelten für Betriebe,
Ämter und Behörden sowie für ihre Arbeiter, Angestellten und
Beamten. Die Vereinbarungen sind nur eine bestimmte Zeitlang gültig. Die Tarifvertragsparteien haben das Recht, über die Löhne und Gehälter selbstständig zu verhandeln, ohne dass sich jemand anderes, zum Beispiel die
Regierung, einmischt. Dieses Recht nennt man "Tarifautonomie". Die Tarifautonomie ist in
Deutschland im
Grundgesetz festgeschrieben.
Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid
wo kommen die tarife her und wer macht sie?
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