Jeder der 27 Staaten der Europäischen Union (EU) hat seine eigene Rechtsordnung. Diese Rechtsordnungen sind in vielen Bereichen unterschiedlich. Aber in der EU braucht man auch Regeln und Gesetze, die von allen EU-Ländern anerkannt und beachtet werden.
EU-Recht bricht nationales Recht
Die Mitgliedsstaaten der EU sind vertraglich verpflichtet, die Gesetze der EU zu beachten. Durch diese Gesetze wird zum Beispiel geregelt, wie zwischen den Mitgliedsstaaten der Handel abzulaufen hat oder auch wie die Arbeit der EU-Kommission und anderer europäischer Organisationen erfolgen soll. Wenn in einem Mitgliedsstaat Regeln gelten, die dem EU-Recht entgegen stehen, so muss der Mitgliedsstaat seine Regeln und Gesetze dem EU-Recht anpassen. Die Juristen sagen dazu: Europäisches Recht bricht nationales Recht. Wenn es Streitigkeiten darüber gibt, wie das EU-Recht auszulegen ist, dann entscheidet der Europäische Gerichtshof. Seine Entscheidungen und Verordnungen sind für alle Mitgliedsländer verbindlich.
Achtung, mögliches Missverständnis! EU-Recht und Europarecht
Die Gesetze, die in der EU gelten, nennt man "EU-Recht" oder "Recht der Europäischen Union" oder auch "Unionsrecht". Manchmal spricht man von "Europarecht", wenn man das EU-Recht meint. Doch das ist missverständlich. Denn als "Europarecht" bezeichnet man auch die rechtlichen Vereinbarungen, die zwischen Organisationen getroffen werden, die nicht zur EU, wohl aber zu Europa gehören. So sind beispielsweise die Regelungen des Europarats europäisches Recht, nicht aber EU-Recht.
FAQ / Häufig gestellte Fragen
(Frequently Asked Questions - das ist die englische Übersetzung von "häufig gestellte Fragen")
Pflegemäuse 2.0 <3
26.01.2022
Was ist das Primärrecht und was ist das Sekundärrecht?
Redaktion
Hallo Pflegemäuse 2.0 <3, als Primärrecht der EU werden die Verträge zwischen den Mitgliedsländern bezeichnet. Alle auf diesen Verträgen aufbauenden Rechtsvorschriften werden Sekundärrecht genannt. Auf dieser Seite der EU wird das genau erklärt.
eure weiteren Fragen dazu...
KinddesTages
06.05.2022
Liebe Redaktion,
ich versuche gerade herauszufinden, ob es prinzipiell gestattet ist über das ordentliche Gesetzgebungsverfahren einen Gesetzesvorschlag, der in der Vergangenheit bereits nicht angenommen wurde, erneut zu machen. Gibt es hier eventuell Fristen, die nach dem ersten gescheiterten Verfahren ablaufen müssen oder andere Besonderheiten?
LG
Redaktion
Hallo KinddesTages, ein Gesetzentwurf, der im Parlament gescheitert ist, kann beispielsweise nach einer Neuwahl und der Neubildung der Regierung erneut vorgelegt werden. Ein Gesetz unmittelbar neu in den Bundestag einzubringen, wäre dagegen wenig sinnvoll. Wenn du dich für die Details interessierst, empfehlen wir dir einen Blick in ein juristisches Handbuch. Das findest du in deiner Stadtbücherei oder auch im Internet.
Knippi
23.02.2022
Gude, ich frage mich unter welchen Voraussetzungen Deutschland bereit ist, Hoheitsrechte an die EU abzugeben (gerne mit Gesetzesgrundlage). Danke vorab :)
Redaktion
Hallo Knippi, die Übertragung von Hoheitsrechten an die EU ist die Voraussetzung für die Zusammenarbeit der Mitgliedsländer in der Gemeinschaft. Im Grundgesetz ist diese Möglichkeit im Art. 24 geregelt. Die Einzelheiten dazu findest du auf dieser Seite der EU.
Teo
18.11.2021
Wie (wohin) kann ich eine Anfrage oder Nachfrage zu Themen die das Innenministerium bearbeitet weiterschicken
Redaktion
Hallo Teo, wir empfehlen dir, dich direkt an das Innenministerium zu wenden. Dort gibt es eine Informationsabteilung, die dir Fragen zu den Inhalten der Arbeit des Ministeriums bearbeiten kann. Wenn du uns genau sagen willst, für was du dich interessierst, können wir dir vielleicht auch schon einen Tipp geben, wo du die nötigen Informationen bekommst.
Lou
06.04.2021
Warum werden Begriffe um Recht herum definiert, aber nicht "Recht" selbst?
Redaktion
Hallo Lou, das Recht umfasst alle Regeln, die das Zusammenleben in einer Gesellschaft bestimmen und Konflikte vermeiden. Das deutsche Recht sind also alle geltenden Gesetze. Im politischen Leben und Handeln, das im Zentrum unseres Lexikon steht, kommt diese Vorstellung von Recht an vielen Stellen zum Ausdruck. In unseren Artikeln, die unterschiedliche Aspekte des Rechtsstaats behandeln, wird diese Vorstellung von Recht darum immer im jeweiligen Zusammenhang noch genauer erläutert.
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