Grundrecht
„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.“ — Artikel 5 GG
Einschränkungen
Eingeschränkt werden kann das Recht der Meinungsfreiheit nur durch allgemeine Vorschriften und Gesetze, wie sie zum Beispiel im Jugendschutzgesetz enthalten sind.
Entscheidend für eine Demokratie
Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit gehört zu den wichtigsten Gütern eines freien und demokratischen Staates. Ohne die Meinungsfreiheit ist es nämlich nicht möglich, an der Demokratie mitzuwirken.