Hallo Moosglöckchen, da man von Pflegeeltern spricht, wäre Pflegeschwester wohl eine sinnvolle Bezeichnung. Es klingt aber ja doch ein bisschen komisch. In den meisten Pflegefamilien werden deshalb alle Kinder einfach als Kinder bezeichnet. Untereinander nennen sich die Kinder ja ohnehin beim Namen. Vielleicht magst du ja mal deinen Klassenkameraden fragen, ob er seine Schwester im Gespräch mit anderen als "Pflegeschwester" bezeichnet.
Hallo Kaan, in Fällen, in denen ein Kind in eine Pflegefamilie kommt, entscheidet ein Familienrichter oder eine Familienrichterin über die Unterbringung des Kindes. Es kann sein, dass das Kind angehört wird, um seine Wünsche in die Entscheidung einbeziehen zu können. Bis zu seinem 18. Lebensjahr ist das Kind aber nicht berechtigt, selbst über seine Unterbringung zu entscheiden.
Hallo Dominik, wir können hier bei Hanisauland keine Pflegefamilie vermitteln. Wende dich dazu am besten an das Jugendamt deiner Stadt.
Hallo iPhone, grundsätzlich haben Pflegekinder ebenso Anspruch auf Sorge und Kümmern durch die Eltern wie leibliche Kinder. Aber rechtlich gesehen gibt es einige Unterschiede. Diese hängen unter anderem damit zusammen, wer das Sorgerecht hat und was zum Beispiel mit der Jugendamt vereinbart wurde. Ein Unterschied zu leiblichen Kinder zeigt sich zum Beispiel im Erbrecht. Pflegekinder haben kein "automatisches" Erbrecht wie leibliche Kinder.