Direkt zum Inhalt

Lexikon

Versammlungsfreiheit

von und
Eine Demonstration von Ärztinnen und Ärzten, die sich gemeinsam für ihre Forderungen einsetzen.

Bei dieser Demonstration nehmen die Menschen ihr Recht wahr, sich zu versammeln. Auch das Grundrecht auf Meinungsfreiheit wird wahrgenommen.

Versammlungsfreiheit ist ein Grundrecht

Alle Menschen haben in Deutschland das Recht, sich in kleineren oder größeren Gruppen zu versammeln und ihre Forderungen oder Proteste öffentlich bekannt zu machen. Das kann auf unterschiedliche Weise erfolgen, zum Beispiel bei Kundgebungen und Demonstrationen oder auch mit Unterschriftensammlungen oder Flugblatt-Aktionen. Das Recht auf Versammlungsfreiheit ist ein Grundrecht, es steht in Artikel 8 des Grundgesetzes. Friedliche Versammlungen unter freiem Himmel sind durch dieses Gesetz geschützt. Die Versammlungen müssen allerdings zwei Tage vorher bei den Behörden angemeldet werden.

„Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.“ — Art. 8 GG

Grenzen der Versammlungsfreiheit

Es kann Einschränkungen der Versammlungsfreiheit geben, wenn zum Beispiel die öffentliche Sicherheit gefährdet ist. Auch die Rechte anderer Bürger/innen dürfen nicht ohne Weiteres verletzt werden. Ob eine Gefährdung tatsächlich vorliegt und inwieweit Rechte anderer Menschen durch die Versammlung tatsächlich verletzt werden, muss sehr genau geprüft werden. Denn für die Einschränkung von Grundrechten gelten hohe Hürden. Grundsätzlich verboten sind Versammlungen innerhalb von Bannmeilen. Das sind bestimmte Bereiche um Parlamentsgebäude und Regierungsgebäude, die besonders geschützt sind. Natürlich dürfen bei den Versammlungen auch keine Straftaten begangen werden. Sie dürfen auch nicht dazu missbraucht werden, um zu Straftaten aufzurufen.

Eure Fragen dazu...

Niko 06.12.2023

welche gründe gibt es um eine versammlung oder demonstration zu verbieten?

Redaktion

Hallo Niko, in unserem Artikel oben findest du eine Zwischenüberschrift "Grenzen der Versammlungsfreiheit". Da haben wir deine Frage schon beantwortet.

Ira 28.09.2023

Was passiert bei Versammlungen, wenn kein Gesetz da ist?

Redaktion

Hallo Ira, du willst wahrscheinlich wissen, was bei Versammlungen passiert, die nicht bei der Polizei angemeldet worden sind. Grundsätzlich gilt: Wer eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel halten will, hat dies spätestens 48 Stunden vor der Einladung zu der Versammlung bei der zuständigen Kreispolizeibehörde zu melden. Nur für spontane Versammlungen gibt es Ausnahmen. Wenn eine Versammlung nicht angemeldet ist, genießt sie keinen besonderen Schutz und kann gegebenenfalls von der Polizei aufgelöst werden.

Kerstin 17.07.2023

Wenn bei Montagsdemos Kinder und Tiere und ältere Menschen in Angst und Schrecken versetzt werden durch Trommeln , Pfeifen und Lautsprecherdurchsagen.
Kann man dann die Versammlungsfreiheit einschränken?

Redaktion

Hallo Kerstin, Menschen haben das Recht zu demonstrieren und sie haben auch die Pflicht, die Rechte anderer Menschen zu achten. Manchmal stoßen die eigenen Rechte an Grenzen, wenn nämlich die Rechte anderer beginnen. So etwas schilderst du in deinem Beispiel. Und weil es hier zu Ärger kommen kann, gibt es Regeln, an die sich die Menschen auch bei Demonstrationen halten müssen. Deshalb müssen Demonstrationen bei der Polizei angemeldet werden. Es wird dann mit den Veranstaltern über den Weg, die Zeit der Demo, auch die erwartete Teilnehmendenzahl gesprochen. Das muss alles so geregelt sein, dass es auch fair ist für die Demonstrierenden und die Demonstrierenden müssen sich daran halten, damit auch die Menschen, die sich durch die Demo gestört fühlen, wissen, dass es eine Veranstaltung mit Anfang und Ende ist. Sie können dann ggf. in dieser Zeit mal nicht in die Stadt gehen oder - falls sie der Lärm stört - bewusst woanders hinfahren oder -gehen, wo sie die Demo nicht hören. In einer Demokratie ist es wichtig, dass die Menschen ihre Freiheitsrechte ausüben können und dass im Konfliktfall gute Kompromisse gefunden werden. Solche Kompromisse müssen dann so sein, dass sie auch notfalls von einem Gericht akzeptiert werden, falls eine Seite dagegen klagt.

lala 14.03.2023

Die Bundesregierung möchte die Versammlungsfreiheit ( darunter zählt auch das Demonstrationsrecht) einschränken. Wie könnte Sie das theoretisch erreichen? Welche Schwierigkeiten ergeben sich hierbei? Mal angenommen ein solches Gesetz wird tatsächlich verabschiedet. Welche legalen Möglichkeiten gibt es, sich dagegen zu wehren?

Redaktion

Hallo lala , die Einschränkung eines Grundrechtes wie der Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG) kann nur in besonders begründeten Fällen erfolgen. Beispielsweise kann das Versammlungsrecht eingeschränkt werden, wenn die Demonstranten offensichtlich mit Gewalt vorgehen wollen oder wenn ein Risiko für das Leben von Beteiligten besteht. Gegen jedes Gesetz und natürlich auch gegen jede Einschränkung des Grundgesetzes kann man Verfassungsklage beim Bundesverfassungsgericht erheben.

Joa 02.11.2021

Wie finden sie die Jugend heute?

Redaktion

Hallo Joa, hier bei HanisauLand freuen wir uns natürlich, dass es so viele Jugendliche gibt, die eigene Ideen haben, unterschiedliche Interessen und Vorlieben. Wir wissen aber auch, dass es viele Jugendliche schwer haben, und oft sind wir sehr beeindruckt, wie Jugendliche mit all den Herausforderungen, die sie erleben, zurecht kommen. Über "die Jugend" allgemein können wir keine kurze Antwort geben. Wir wollen aber alle ermutigen, sich mit den vielen Fragen und Herausforderungen, die das Leben für alle Menschen stellt, auseinanderzusetzen, zu lernen und Zutrauen zu ihren eigenen Fähigkeiten zu entwickeln. Freundschaften zu schließen und zu pflegen und offen zu sein für andere Menschen und deren Anliegen ist sicherlich auch etwas, was viele Jugendliche mit großer Freude tun. Dafür wünschen wir viel Spaß und Erfolg.

Corona 06.11.2020

Gibt es Maskenpflicht im Gesetz

Redaktion

Hallo Corona, diese Frage haben wir dir schon beantwortet.

Corona, 06.11.2020

Muss laut Gesetz eine Maske getragen werden oder nicht

Redaktion

Hallo Corona, das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes in bestimmten Umgebungen ist nicht durch ein Gesetz geregelt, sondern durch eine Verordnung. Die Wirkung ist aber dieselbe. Wer sich nicht an die Verordnung hält, kann ermahnt oder auch mit einer Geldstrafe belegt werden.

Schreib uns deine Frage

Bevor du eine Frage stellst, lies bitte den Lexikonartikel vollständig durch. Schau bitte nach, ob jemand bereits dieselbe Frage gestellt hat. Häufig findest du dort bereits die Antwort auf deine Frage.

Schreib uns