Recht auf Hilfe
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene haben in unserem Land ein Recht auf Hilfe, auf Schutz und auf Förderung. Das ist unter anderem im Kinder- und Jugendhilfegesetz geregelt. Dort steht auch, wie diese Hilfe genauer aussehen kann. In vielen Fällen wird das Jugendamt tätig, um Hilfe zu leisten