Bei Bundestagswahlen haben alle Wahlberechtigten zwei Stimmen: eine Erststimme und eine Zweitstimme.
Dafür gibt es zwei unterschiedliche Spalten auf dem Stimmzettel. Die Erststimme gibt man ab, wenn man sein Kreuz in der linken Spalte des Wahlzettels macht. Die Zweitstimme, mit der man eine Partei wählt, gibt man ab, wenn man rechts ein Kreuzchen macht.
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Ein Wahlzettel von der Bundestagswahl 2013. Links macht man ein Kreuzchen mit der Erststimme, rechts das Kreuzchen mit der Zweitstimme.
© picture alliance / dpa
Mit seiner Erststimme wählt man einen der Kandidaten/-innen, deren Namen auf der linken Spalte des Wahlzettels aufgeführt sind. Das sind die sogenannten Direktkandidaten.
Sie bewerben sich im Wahlkreis der Wähler direkt um einen Sitz im Bundestag. Wer von den Direktkandidaten die Mehrzahl der gültigen Stimmen im Wahlkreis erhält, dem steht dieser Sitz im Deutschen Bundestag zu. Er oder sie hat von den Wählern dann ein Direktmandat erhalten. Das heißt, die Wahlberechtigten haben der Kandidatin oder dem Kandidaten den Auftrag gegeben, sie im Bundestag zu vertreten. Die Hälfte der Sitze im Bundestag wird an solche Direktkandidaten vergeben.
mehr... Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid
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