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Lexikon

Konstituierende Sitzung

von und
mehrfache Wiederholung des Buchstaben k

Begriffserklärung

Eine konstituierende Sitzung ist die erste Sitzung in einer Reihe von mehreren Sitzungen oder Versammlungen. Hier werden bestimmte Regeln festgelegt, die für alle weiteren Sitzungen gelten.

Erste Parlamentssitzung nach Wahlen

Nach Landtags- oder Bundestagswahlen tritt das neu gewählte Parlament zu einer konstituierenden Sitzung zusammen. In dieser Sitzung muss manches neu organisiert und geregelt werden. Ehemalige Abgeordnete sind ausgeschieden, neue kommen hinzu. Die Mehrheiten und damit die Machtverhältnisse haben sich geändert.

Wahl der Sitzungsleiter/innen
In der ersten Sitzung werden zunächst diejenigen gewählt, die für die ordnungsgemäße Durchführung der künftigen Sitzungen verantwortlich sind. Dies sind im Bundestag zunächst der oder die Bundestagspräsident/in, seine/ihre Stellvertreter/innen und die Schriftführer/innen.
Begriffserklärung

Das Wort „konstituieren“ kommt vom lateinischen „constituere“ und meint „feststellen“ oder „errichten“.

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