Hier kannst du wichtige Kinderrechte im Wortlaut nachlesen – also so, wie sie in der UN-Kinderrechtskonvention aufgeschrieben wurden. Weil die Artikel in dem Vertrag oft schwierig zu verstehen sind, findest du auch immer eine Erklärung, was damit gemeint ist.
- Alle Vertragsstaaten achten die in diesem Übereinkommen festgelegten Rechte und gewährleisten sie jedem ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden Kind ohne jede Diskriminierung unabhängig von der Rasse, der Hautfarbe, dem Geschlecht, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen, ethnischen oder sozialen Herkunft, des Vermögens, einer Behinderung, der Geburt oder des sonstigen Status des Kindes, seiner Eltern oder seines Vormunds.
- Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen, um sicherzustellen, dass das Kind vor allen Formen der Diskriminierung oder Bestrafung wegen des Status, der Tätigkeiten, der Meinungsäußerungen oder der Weltanschauung seiner Eltern, seines Vormunds oder seiner Familienangehörigen geschützt wird.
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Alle Kinder haben die gleichen Rechte.
🔎 Was ist damit gemeint?
Kinderrechte gelten für alle Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren – fast überall auf der Welt. Sie gelten dort, wo die Länder den Kinderrechten zugestimmt haben.
Es spielt dafür keine Rolle, wo ein Kind geboren wurde oder lebt, wie es aussieht (zum Beispiel Hautfarbe oder Haare), welches Geschlecht es hat, welche Sprache es spricht, welcher Religion es angehört, ob es mit einer Behinderung lebt, ob es arm oder reich ist, wer die Eltern sind oder was sie machen.
- Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleichviel ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden, ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist.
- [...]
- Die Vertragsstaaten stellen sicher, dass die für die Fürsorge für das Kind oder dessen Schutz verantwortlichen Institutionen, Dienste und Einrichtungen den von den zuständigen Behörden festgelegten Normen entsprechen, insbesondere im Bereich der Sicherheit und der Gesundheit sowie hinsichtlich der Zahl und der fachlichen Eignung des Personals und des Bestehens einer ausreichenden Aufsicht.
🔎 Was ist damit gemeint?
Bei allen Entscheidungen, die Kinder betreffen, soll immer zuerst daran gedacht werden, was gut für das Kind ist. Das gilt zum Beispiel für Entscheidungen in Gerichten, Schulen, Verwaltungen oder auch Einrichtungen, die sich um Kinder kümmern.
Kinder haben das Recht darauf, sicher aufzuwachsen und dass man sich um sie kümmert. Sie haben auch das Recht, ohne Gewalt aufzuwachsen. Eltern und andere Erwachsene, die verantwortlich sind, sollen dabei unterstützt werden. Alle Länder müssen dafür sorgen, dass Kinder alles bekommen, was sie für ein gutes Leben brauchen. Einrichtungen wie Kindergärten, Heime oder Beratungsstellen müssen sicher sein und gut arbeiten.
- Die Vertragsstaaten erkennen an, dass jedes Kind ein angeborenes Recht auf Leben hat.
- Die Vertragsstaaten gewährleisten in größtmöglichem Umfang das Überleben und die Entwicklung des Kindes.
🔎 Was ist damit gemeint?
Jedes Kind hat von Geburt an das Recht auf Leben. Das klingt sehr einfach. Trotzdem muss das extra betont werden. Jedes Kind hat einen Anspruch darauf, dass die Lebensbedingungen so sind, dass es auch am Leben bleiben kann.
Kinder müssen so unterstützt werden, dass sie gesund und sicher aufwachsen und sich entwickeln können. Dazu gehören genug Wasser und Essen, Medikamente, Kleidung, ein Zuhause und die Möglichkeit, etwas zu lernen. Die Länder, die die Kinderrechte anerkannt haben, müssen für solche Lebensbedingungen sorgen.
- Die Vertragsstaaten stellen sicher, dass ein Kind nicht gegen den Willen seiner Eltern von diesen getrennt wird, es sei denn, dass die zuständigen Behörden in einer gerichtlich nachprüfbaren Entscheidung nach den anzuwendenden Rechtsvorschriften und Verfahren bestimmen, dass diese Trennung zum Wohl des Kindes notwendig ist. Eine solche Entscheidung kann im Einzelfall notwendig werden, wie etwa wenn das Kind durch die Eltern misshandelt oder vernachlässigt wird oder wenn bei getrennt lebenden Eltern eine Entscheidung über den Aufenthaltsort des Kindes zu treffen ist.
- In Verfahren nach Absatz 1 ist allen Beteiligten Gelegenheit zu geben, am Verfahren teilzunehmen und ihre Meinung zu äußern.
- Die Vertragsstaaten achten das Recht des Kindes, das von einem oder beiden Elternteilen getrennt ist, regelmäßige persönliche Beziehungen und unmittelbare Kontakte zu beiden Elternteilen zu pflegen, soweit dies nicht dem Wohl des Kindes widerspricht.
- Ist die Trennung Folge einer von einem Vertragsstaat eingeleiteten Maßnahme, wie etwa einer Freiheitsentziehung, Freiheitsstrafe, Landesverweisung oder Abschiebung oder des Todes eines oder beider Elternteile oder des Kindes (auch eines Todes, der aus irgendeinem Grund eintritt, während der Betreffende sich in staatlichem Gewahrsam befindet), so erteilt der Vertragsstaat auf Antrag den Eltern, dem Kind oder gegebenenfalls einem anderen Familienangehörigen, die wesentlichen Auskünfte über den Verbleib des oder der abwesenden Familienangehörigen, sofern dies nicht dem Wohl des Kindes abträglich wäre. Die Vertragsstaaten stellen ferner sicher, dass allein die Stellung eines solchen Antrags keine nachteiligen Folgen für den oder die Betroffenen hat.
🔎 Was ist damit gemeint?
Grundidee
Kinder und Eltern dürften nicht einfach voneinander getrennt werden.
Schutz der Kinder
Das darf nur passieren, wenn das Kind bei den Eltern nicht richtig versorgt wird oder in Gefahr ist. Dann kann ein Gericht bestimmen, dass es in einer Pflegefamilie oder in einem Heim lebt. Solche Entscheidungen werden sehr genau geprüft, weil eine Trennung für Kinder immer schwer ist.
Trennung oder Scheidung
Wenn Eltern sich trennen, muss entschieden werden, bei wem das Kind lebt. Kommt die Entscheidung vor Gericht, werden die Kinder auch von der Richterin gefragt. Kinder dürfen dabei ihre Meinung sagen. Wichtig ist: Das Kind hat das Recht, das andere Elternteil regelmäßig zu sehen – auch wenn die Eltern zerstritten sind.
Besondere Fälle
Wenn ein Elternteil im Gefängnis ist, das Land verlassen muss oder stirbt, haben das Kind und die übrige Familie das Recht zu erfahren, was mit diesem Elternteil passiert.
- Die Vertragsstaaten sichern dem Kind, das fähig ist, sich eine eigene Meinung zu bilden, das Recht zu, diese Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äußern, und berücksichtigen die Meinung des Kindes angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife.
- Zu diesem Zweck wird dem Kind insbesondere Gelegenheit gegeben, in allen das Kind berührenden Gerichts- oder Verwaltungsverfahren entweder unmittelbar oder durch einen Vertreter oder eine geeignete Stelle im Einklang mit den innerstaatlichen Verfahrensvorschriften gehört zu werden.
🔎 Was ist damit gemeint?
Kinder haben das Recht, ihre Meinung zu sagen bei allen Dingen, die sie betreffen. Erwachsene müssen diese Meinung ernst nehmen und bei Entscheidungen berücksichtigen. Das heißt nicht, dass immer alles so gemacht wird, wie Kinder es wollen – aber ihre Sicht soll mitbedacht werden.
Bei Gerichtsverfahren, die Kinder betreffen – zum Beispiel, wenn Eltern sich scheiden lassen – werden Kinder zu verschiedenen Fragen angehört. Die Länder müssen sicherstellen, dass ihre Interessen und Wünsche in solchen Entscheidungen berücksichtigt werden.
- Das Kind hat das Recht auf freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, ungeachtet der Staatsgrenzen Informationen und Gedankengut jeder Art in Wort, Schrift oder Druck, durch Kunstwerke oder andere vom Kind gewählte Mittel sich zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben.
- Die Ausübung dieses Rechts kann bestimmten, gesetzlich vorgesehenen Einschränkungen unterworfen werden, die erforderlich sind
- für die Achtung der Rechte oder des Rufes anderer oder
- den Schutz der nationalen Sicherheit, der öffentlichen Ordnung (ordre public), der Volksgesundheit oder der öffentlichen Sittlichkeit.
🔎 Was ist damit gemeint?
Kinder haben das Recht, sich zu allem zu informieren, was sie interessiert. Sie haben das Recht, sich eine Meinung zu bilden und frei zu sagen, was sie denken und fühlen. Zum Beispiel durch Sprechen, Schreiben, Singen, Zeichnen oder auf andere Art.
Aber: Es gibt Grenzen der Meinungsfreiheit. Kinder dürfen durch das Sagen ihrer Meinung andere Menschen nicht beleidigen oder verletzen oder gegen wichtige Regeln für das Zusammenleben verstoßen.
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Jedes Kind darf entscheiden, woran es glaubt - oder ob es an etwas glaubt.
- Die Vertragsstaaten achten das Recht des Kindes auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit.
- Die Vertragsstaaten achten die Rechte und Pflichten der Eltern und gegebenenfalls des Vormunds, das Kind bei der Ausübung dieses Rechts in einer seiner Entwicklung entsprechenden Weise zu leiten.
- Die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung zu bekunden, darf nur den gesetzlich vorgesehenen Einschränkungen unterworfen werden, die zum Schutz der öffentlichen Sicherheit, Ordnung, Gesundheit oder Sittlichkeit oder der Grundrechte und -freiheiten anderer erforderlich sind.
🔎 Was ist damit gemeint?
Jedes Kind hat das Recht, frei zu sagen, was es denkt. Es darf seine Gedanken aussprechen und seinen Glauben frei leben. Kinder dürfen selbst entscheiden, ob sie einer Religion angehören wollen und welcher Religion oder Weltanschauung sie folgen möchten. Eltern sollen Kinder dabei unterstützen.
Dabei ist wichtig: Niemand darf mit seinem Glauben oder seiner Meinung andere verletzen oder einschränken.
[...]
4. Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes an, sich frei mit anderen zusammenzuschließen und sich friedlich zu versammeln.
5. Die Ausübung dieses Rechts darf keinen anderen als den gesetzlich vorgesehenen Einschränkungen unterworfen werden, die in einer demokratischen Gesellschaft im Interesse der nationalen oder der öffentlichen Sicherheit, der öffentlichen Ordnung (ordre public), zum Schutz der Volksgesundheit oder der öffentlichen Sittlichkeit oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer notwendig sind.
🔎 Was ist damit gemeint?
Kinder dürfen sich frei mit anderen zusammentun – zum Beispiel in Vereinen, Gruppen oder Initiativen. Sie dürfen sich auch friedlich versammeln, um ihre Meinung zu zeigen, etwa bei einer Demonstration oder bei einer Schulversammlung.
Dieses Recht gilt für alle Kinder. Solche Treffen sind erlaubt, solange niemand verletzt oder in seinen Rechten eingeschränkt wird.
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Privatsphäre bedeutet, Räume zu haben, in denen du selbst bestimmen kannst, wer etwas über dich weiß. Dazu gehören ganz unterschiedliche Bereiche: Briefe und deine Chatnachrichten, digitale Daten im Internet, aber auch persönliche Grenzen im Alltag.
- Kein Kind darf willkürlichen oder rechtswidrigen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung oder seinen Schriftverkehr oder rechtswidrigen Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden.
- Das Kind hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder Beeinträchtigungen.
🔎 Was ist damit gemeint?
Jedes Kind hat ein Recht auf Privatsphäre. Das gilt für sein ganz persönliches Leben, seine Familie, seine Wohnung oder seine E-Mails, sein Handy oder auch seine Briefe. Auch die Ehre eines Kindes darf niemand verletzen und Dinge behaupten, die dem Kind schaden können. Es muss außerdem in jedem Land Gesetze geben, die das Recht auf Privatsphäre schützen.
Die Vertragsstaaten erkennen die wichtige Rolle der Massenmedien an und stellen sicher, dass das Kind Zugang hat zu Informationen und Material aus einer Vielfalt nationaler und internationaler Quellen, insbesondere derjenigen, welche die Förderung seines sozialen, seelischen und sittlichen Wohlergehens sowie seiner körperlichen und geistigen Gesundheit zum Ziel haben. Zu diesem Zweck werden die Vertragsstaaten
- die Massenmedien ermutigen, Informationen und Material zu verbreiten, die für das Kind von sozialem und kulturellem Nutzen sind und dem Geist des Artikels 29 (Bildungsziele) entsprechen;
- die internationale Zusammenarbeit bei der Herstellung, beim Austausch und bei der Verbreitung dieser Informationen und dieses Materials aus einer Vielfalt nationaler und internationaler kultureller Quellen fördern;
- die Herstellung und Verbreitung von Kinderbüchern fördern;
- die Massenmedien ermutigen, den sprachlichen Bedürfnissen eines Kindes, das einer Minderheit angehört oder Ureinwohner ist, besonders Rechnung zu tragen;
- die Erarbeitung geeigneter Richtlinien zum Schutz des Kindes vor Informationen und Material, die sein Wohlergehen beeinträchtigen, fördern, wobei die Artikel 13 (Meinungs-und Informationsfreiheit) und 18 (Verantwortung für das Kindeswohl) zu berücksichtigen sind.
🔎 Was ist damit gemeint?
Medien wie Bücher, Zeitungen, Radio, Fernsehen und Angebote im Internet haben großen Einfluss darauf, was Kinder über die Welt erfahren und wie Kinder die Welt sehen. Deshalb sollen Kinder Informationen bekommen, die wichtig, interessant und verständlich für sie sind. Die Länder müssen dafür sorgen, dass es solche Medienangebote für Kinder gibt.
Alle Kinder sollen Angebote in einer Sprache haben, die sie gut verstehen. Kinder sollen auch erfahren, wie es Gleichaltrigen in anderen Ländern geht.
Gleichzeitig müssen sie vor Inhalten geschützt werden, die ihnen schaden oder Angst machen. Die Länder müssen mit Gesetzen und Regeln dafür sorgen, dass Kinder Zugang zu guten und sicheren Medienangeboten haben.
- Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs-, Sozial- und Bildungsmaßnahmen, um das Kind vor jeder Form körperlicher oder geistiger Gewaltanwendung, Schadenzufügung oder Misshandlung, vor Verwahrlosung oder Vernachlässigung, vor schlechter Behandlung oder Ausbeutung einschließlich des sexuellen Missbrauchs zu schützen, solange es sich in der Obhut der Eltern oder eines Elternteils, eines Vormunds oder anderen gesetzlichen Vertreters oder einer anderen Person befindet, die das Kind betreut.
- Diese Schutzmaßnahmen sollen je nach den Gegebenheiten wirksame Verfahren zur Aufstellung von Sozialprogrammen enthalten, die dem Kind und denen, die es betreuen, die erforderliche Unterstützung gewähren und andere Formen der Vorbeugung vorsehen sowie Maßnahmen zur Aufdeckung, Meldung, Weiterverweisung, Untersuchung, Behandlung und Nachbetreuung in den in Absatz 1 beschriebenen Fällen schlechter Behandlung von Kindern und gegebenenfalls für das Einschreiten der Gerichte.
🔎 Was ist damit gemeint?
Gewalt gegen Kinder ist verboten! Kein Kind darf geschlagen, verletzt, beschimpft, sexuell missbraucht oder vernachlässigt werden. Das gilt überall.
Wenn ein Kind schlecht behandelt wird, muss es Unterstützung bekommen. Dazu gibt es Regeln und Pläne: Es soll Kinder- und Jugendhilfe geben, die dem Kind und den Familien helfen. Die Länder müssen für gute Programme sorgen: Vorbeugung (damit Gewalt gar nicht erst passiert), Hilfe und Schutz, wenn ein Kind betroffen ist und Nachsorge, damit es dem Kind danach wieder besser geht und das nicht wieder passiert.
- Die Vertragsstaaten erkennen an, dass ein geistig oder körperlich behindertes Kind ein erfülltes und menschenwürdiges Leben unter Bedingungen führen soll, welche die Würde des Kindes wahren, seine Selbständigkeit fördern und seine aktive Teilnahme am Leben der Gemeinschaft erleichtern.
- Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des behinderten Kindes auf besondere Betreuung an und treten dafür ein und stellen sicher, dass dem behinderten Kind und den für seine Betreuung Verantwortlichen im Rahmen der verfügbaren Mittel auf Antrag die Unterstützung zuteil wird, die dem Zustand des Kindes sowie den Lebensumständen der Eltern oder anderer Personen, die das Kind betreuen, angemessen ist.
- In Anerkennung der besonderen Bedürfnisse eines behinderten Kindes ist die nach Absatz 2 gewährte Unterstützung soweit irgend möglich und unter Berücksichtigung der finanziellen Mittel der Eltern oder anderer Personen, die das Kind betreuen, unentgeltlich zu leisten und so zu gestalten, dass sichergestellt ist, dass Erziehung, Ausbildung, Gesundheitsdienste, Rehabilitationsdienste, Vorbereitung auf das Berufsleben und Erholungsmöglichkeiten dem behinderten Kind tatsächlich in einer Weise zugänglich sind, die der möglichst vollständigen sozialen Integration und individuellen Entfaltung des Kindes einschließlich seiner kulturellen und geistigen Entwicklung förderlich ist.
- Die Vertragsstaaten fördern im Geist der internationalen Zusammenarbeit den Austausch sachdienlicher Informationen im Bereich der Gesundheitsvorsorge und der medizinischen, psychologischen und funktionellen Behandlung behinderter Kinder einschließlich der Verbreitung von Informationen über Methoden der Rehabilitation, der Erziehung und der Berufsausbildung und des Zugangs zu solchen Informationen, um es den Vertragsstaaten zu ermöglichen, in diesen Bereichen ihre Fähigkeiten und ihr Fachwissen zu verbessern und weitere Erfahrungen zu sammeln. Dabei sind die Bedürfnisse der Entwicklungsländer besonders zu berücksichtigen.
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Barrierefreiheit heißt: Alles ist für alle nutzbar. Das kann ganz unterschiedlich aussehen.
🔎 Was ist damit gemeint?
Alle Kinder mit einer körperlichen oder geistigen Behinderung haben das Recht auf ein menschenwürdiges und erfülltes Leben - so wie alle Kinder. Sie sollen unterstützt werden, damit sie so selbstständig wie möglich leben können. Auch sollen sie überall mitmachen können und nicht ausgeschlossen werden. Das nennt man auch Inklusion.
Kinder mit einer Behinderung haben ein Recht auf Unterstützung und Betreuung, damit sie sich entfalten und entwickeln können. Verschiedene Länder sollen zusammenarbeiten und ihr Wissen austauschen, damit Kinder mit Behinderung eine bessere Unterstützung bekommen.
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Kinder haben das Recht darauf, dass ihre Gesundheit gefördert wird.
- Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit an sowie auf Inanspruchnahme von Einrichtungen zur Behandlung von Krankheiten und zur Wiederherstellung der Gesundheit. Die Vertragsstaaten bemühen sich sicherzustellen, dass keinem Kind das Recht auf Zugang zu derartigen Gesundheitsdiensten vorenthalten wird.
- Die Vertragsstaaten bemühen sich, die volle Verwirklichung dieses Rechts sicherzustellen, und treffen insbesondere geeignete Maßnahmen, um
- die Säuglings- und Kindersterblichkeit zu verringern;
- sicherzustellen, dass alle Kinder die notwendige ärztliche Hilfe und Gesundheitsfürsorge erhalten, wobei besonderer Nachdruck auf den Ausbau der gesundheitlichen Grundversorgung gelegt wird;
- Krankheiten sowie Unter- und Fehlernährung auch im Rahmen der gesundheitlichen Grundversorgung zu bekämpfen, unter anderem durch den Einsatz leicht zugänglicher Technik und durch die Bereitstellung ausreichender vollwertiger Nahrungsmittel und sauberen Trinkwassers, wobei die Gefahren und Risiken der Umweltverschmutzung zu berücksichtigen sind;
- eine angemessene Gesundheitsfürsorge für Mütter vor und nach der Entbindung sicherzustellen;
- sicherzustellen, dass allen Teilen der Gesellschaft, insbesondere Eltern und Kindern, Grundkenntnisse über die Gesundheit und Ernährung des Kindes, die Vorteile des Stillens, die Hygiene und die Sauberhaltung der Umwelt sowie die Unfallverhütung vermittelt werden, dass sie Zugang zu der entsprechenden Schulung haben und dass sie bei der Anwendung dieser Grundkenntnisse Unterstützung erhalten;
- die Gesundheitsvorsorge, die Elternberatung sowie die Aufklärung und die Dienste auf dem Gebiet der Familienplanung auszubauen.
- Die Vertragsstaaten treffen alle wirksamen und geeigneten Maßnahmen, um überlieferte Bräuche, die für die Gesundheit der Kinder schädlich. sind, abzuschaffen.
- Die Vertragsstaaten verpflichten sich, die internationale Zusammenarbeit zu unterstützen und zu fördern, um fortschreitend die volle Verwirklichung des in diesem Artikel anerkannten Rechts zu erreichen. Dabei sind die Bedürfnisse der Entwicklungsländer besonders zu berücksichtigen.
🔎 Was ist damit gemeint?
Jedes Kind hat das Recht, ärztlich behandelt zu werden, wenn es krank ist. Die Regierungen müssen dafür sorgen, dass es genug Ärztinnen, Ärzte und Krankenhäuser gibt.
Noch besser ist es, wenn Kinder gar nicht erst krank werden. Deshalb verpflichten sich die Länder, für die Gesundheit der Kinder zu sorgen. Dazu gehören ausreichende Untersuchungen zur Kontrolle, aber auch Hygiene, gesunde Luft, sauberes Wasser und gutes Essen.
Eltern sollen unterstützt werden. Sie brauchen Informationen, damit sie wissen, wie sie gut für ihre Kinder sorgen und Unfälle vermeiden können. Babies und ihre Mütter müssen ganz besonders gut versorgt werden.
- Die Vertragsstaaten erkennen das Recht jedes Kindes auf Leistungen der sozialen Sicherheit einschließlich der Sozialversicherung an und treffen die erforderlichen Maßnahmen, um die volle Verwirklichung dieses Rechts in Übereinstimmung mit dem innerstaatlichen Recht sicherzustellen.
- Die Leistungen sollen gegebenenfalls unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse und der sonstigen Umstände des Kindes und der Unterhaltspflichtigen sowie anderer für die Beantragung von Leistungen durch das Kind oder im Namen des Kindes maßgeblicher Gesichtspunkte gewährt werden.
🔎 Was ist damit gemeint?
Jedes Kind hat das Recht auf Unterstützung, wenn seine Familie wenig Geld hat.
Der Staat soll Familien helfen, damit Kinder genug zu essen haben, gut wohnen können und alles bekommen, was sie zum Leben brauchen.
Diese Hilfe kann zum Beispiel Geld oder andere Unterstützung wie Sozialhilfe sein.
So soll sichergestellt werden, dass alle Kinder gleiche Chancen haben – auch wenn ihre Eltern wenig verdienen. Die Staaten verpflichten sich, Kinderarmut zu bekämpfen, zum Beispiel durch Sozialpolitik.
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Schule soll dir helfen, zu lernen und zu wachsen. Das ist dein Kinderrecht.
- Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes auf Bildung an; um die Verwirklichung dieses Rechts auf der Grundlage der Chancengleichheit fortschreitend zu erreichen, werden sie insbesondere
- den Besuch der Grundschule für alle zur Pflicht und unentgeltlich machen;
- die Entwicklung verschiedener Formen der weiterführenden Schulen allgemeinbildender und berufsbildender Art fördern, sie allen Kindern verfügbar und zugänglich machen und geeignete Maßnahmen wie die Einführung der Unentgeltlichkeit und die Bereitstellung finanzieller Unterstützung bei Bedürftigkeit treffen;
- allen entsprechend ihren Fähigkeiten den Zugang zu den Hochschulen mit allen geeigneten Mitteln ermöglichen;
- Bildungs- und Berufsberatung allen Kindern verfügbar und zugänglich machen;
- Maßnahmen treffen, die den regelmäßigen Schulbesuch fördern und den Anteil derjenigen, welche die Schule vorzeitig verlassen, verringern.
- Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die Disziplin in der Schule in einer Weise gewahrt wird, die der Menschenwürde des Kindes entspricht und im Einklang mit diesem Übereinkommen steht.
- Die Vertragsstaaten fördern die internationale Zusammenarbeit im Bildungswesen, insbesondere um zur Beseitigung von Unwissenheit und Analphabetentum in der Welt beizutragen und den Zugang zu wissenschaftlichen und technischen Kenntnissen und modernen Unterrichtsmethoden zu erleichtern. Dabei sind die Bedürfnisse der Entwicklungsländer besonders zu berücksichtigen.
🔎 Was ist damit gemeint?
Schule für alle
Kinder haben ein Recht, zu lernen. Niemand darf sie daran hindern. Damit ein Kind nicht daran gehindert werden kann, steht in diesem Artikel sogar:
Es besteht Schulpflicht. Alle Kinder haben also das Recht und die Pflicht, eine Grundschule zu besuchen. Die Grundschule muss kostenlos sein und auch die wichtigsten Lehrbücher. Wenn es vor Ort keine passende Schule gibt, muss der Schulweg zu einer anderen Schule möglich sein.
Gute Lernbedingungen
Die Länder sollen dafür sorgen, dass Kinder gern zu Schule gehen. Lehrkräfte sollen sie unterstützen, damit sie möglichst viel lernen und später eine weiterführende Schule, Berufsschule, Hochschule oder Universität besuchen können.
Schutz in der Schule
In der Schule müssen Kinder fair behandelt werden. Regeln in der Schule dürfen nicht verletzend oder erniedrigend sein. Kinder müssen mit Würde und Respekt behandelt werden. Kein Kind soll vor der Schule Angst haben.
Berufswahl
Später stehen Kinder vor der Frage: „Was will ich einmal werden?“. Dabei soll eine Beratung helfen, die Berufe kennenzulernen und passende Wege zu finden.
- Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes auf Ruhe und Freizeit an, auf Spiel und altersgemäße aktive Erholung so wie auf freie Teilnahme am kulturellen und künstlerischen Leben.
- Die Vertragsstaaten achten und fördern das Recht des Kindes auf volle Beteiligung am kulturellen und künstlerischen Leben und fördern die Bereitstellung geeigneter und gleicher Möglichkeiten für die kulturelle und künstlerische Betätigung sowie für aktive Erholung und Freizeitbeschäftigung.
🔎 Was ist damit gemeint?
Jedes Kind hat ein Recht darauf, sich auszuruhen, zu spielen und freie Zeit zu haben. Dazu gehört auch: Sport machen, Musik spielen, malen, Theater spielen oder andere kulturelle Angebote.
Alle Kinder sollen die gleichen Chancen haben, an Freizeitangeboten teilzunehmen – egal, wo sie leben oder wie viel Geld ihre Familie hat. Die Länder sollen Möglichkeiten dafür schaffen.
- Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes an, vor wirtschaftlicher Ausbeutung geschützt und nicht zu einer Arbeit herangezogen zu werden, die Gefahren mit sich bringen, die Erziehung des Kindes behindern oder die Gesundheit des Kindes oder seine körperliche, geistige, seelische, sittliche oder soziale Entwicklung schädigen könnte.
- Die Vertragsstaaten treffen Gesetzgebungs-, Verwaltungs-, Sozial- und Bildungsmaßnahmen, um die Durchführung dieses Artikels sicherzustellen. Zu diesem Zweck und unter Berücksichtigung der einschlägigen Bestimmungen anderer internationaler Übereinkünfte werden die Vertragsstaaten insbesondere
- ein oder mehrere Mindestalter für die Zulassung zur Arbeit festlegen;
- eine angemessene Regelung der Arbeitszeit und der Arbeitsbedingungen vorsehen;
- angemessene Strafen oder andere Sanktionen zur wirksamen Durchsetzung dieses Artikels vorsehen.
🔎 Was ist damit gemeint?
Viele Kinder können zu Hause, im Laden oder auf dem Feld mithelfen. Das ist erlaubt, solange genug Zeit für Schule, Freizeit und Erholung bleibt.
Nicht erlaubt sind harte, lange oder schlecht bezahlte Kinderarbeit und gefährliche Tätigkeiten, die ihre Gesundheit und Entwicklung schwächen. Kinder, die solche Arbeiten machen, bekommen oft nur ganz wenig Geld. Das nennt man Ausbeutung. Länder müssen dafür sorgen, dass es Strafen für Menschen gibt, die Kinder ausbeuten.
Die Staaten müssen genau festlegen, ab welchem Alter und wie lange Kinder arbeiten dürfen und welche Arbeiten erlaubt sind. In Deutschland dürfen Kinder ab 13 Jahren leichte und ungefährliche Arbeiten machen. Zum Beispiel für ältere Menschen einkaufen gehen. Die Eltern müssen aber zustimmen. Das steht im Jugendarbeitsschutzgesetz. Wie genau die Regeln in Deutschland sind, kannst du im hier im Lexikon unter Jugendschutzgesetze nachlesen.
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Wichtig für eine gesunde Entwicklung von Kindern sind Pausen, ausreichend Freizeit zum Spielen sowie regelmäßige Mahlzeiten.
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Der Tagesablauf von Kindern, die von Kindearbeit betroffen sind, ist von harter Arbeit und wenig Pausen zum Ausruhen und Spielen bestimmt.
Die Vertragsstaaten stellen sicher,
- dass kein Kind der Folter oder einer anderen grausamen, unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung oder Strafe unterworfen wird. Für Straftaten, die von Personen vor Vollendung des achtzehnten Lebensjahrs begangen worden sind, darf weder die Todesstrafe noch lebenslange Freiheitsstrafe ohne die Möglichkeit vorzeitiger Entlassung verhängt werden:
- dass keinem Kind die Freiheit rechtswidrig oder willkürlich entzogen wird. Festnahme, Freiheitsentziehung oder Freiheitsstrafe darf bei einem Kind im Einklang mit dem Gesetz nur als letztes Mittel und für die kürzeste angemessene Zeit angewendet werden;
- dass jedes Kind, dem die Freiheit entzogen ist, menschlich und mit Achtung vor der dem Menschen innewohnenden Würde und unter Berücksichtigung der Bedürfnisse von Personen seines Alters behandelt wird. Insbesondere ist jedes Kind, dem die Freiheit entzogen ist, von Erwachsenen zu trennen, sofern nicht ein anderes Vorgehen als dem Wohl des Kindes dienlich erachtet wird; jedes Kind hat das Recht, mit seiner Familie durch Briefwechsel und Besuche in Verbindung zu bleiben, sofern nicht außergewöhnliche Umstände vorliegen;
- dass jedes Kind, dem die Freiheit entzogen ist, das Recht auf umgehenden Zugang zu einem rechtskundigen oder anderen geeigneten Beistand und das Recht hat, die Rechtmäßigkeit der Freiheitsentziehung bei einem Gericht oder einer ,anderen zuständigen, unabhängigen und unparteiischen Behörde anzufechten, sowie das Recht auf alsbaldige Entscheidung in einem solchen Verfahren.
🔎 Was ist damit gemeint?
Kein Mensch darf gefoltert, grausam bestraft oder erniedrigt werden – egal, was er getan hat. Was für Erwachsene gilt, trifft auf Kinder natürlich auch zu. Kinder dürfen nicht hart oder grausam bestraft werden. Die Länder müssen verhindern, dass Kinder zu Unrecht bestraft werden oder ins Gefängnis kommen.
Wenn Kinder Fehler machen oder eine Straftat begehen, dürfen sie nicht für ihr ganzes Leben ins Gefängnis kommen. Sie dürfen auch niemals zum Tode verurteilt werden.
Wenn ein Kind im Gefängnis ist, muss es dort kindgerecht und nicht wie ein Erwachsener behandelt werden. Außerdem hat es das Recht auf Unterstützung durch eine Anwältin, einen Anwalt oder eine andere Vertrauensperson sowie auf Kontakt zur eigenen Familie.
- Die Vertragsstaaten verpflichten sich, die für sie verbindlichen Regeln des in bewaffneten Konflikten anwendbaren humanitären Völkerrechts, die für das Kind Bedeutung haben, zu beachten und für deren Beachtung zu sorgen.
- Die Vertragsstaaten treffen alle durchführbaren Maßnahmen, um sicherzustellen, dass Personen, die das fünfzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nicht unmittelbar an Feindseligkeiten teilnehmen.
- Die Vertragsstaaten nehmen davon Abstand, Personen, die das fünfzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, zu ihren Streitkräften einzuziehen. Werden Personen zu den Streitkräften eingezogen, die zwar das fünfzehnte, nicht aber das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, so bemühen sich die Vertragsstaaten, vorrangig die jeweils ältesten einzuziehen.
- Im Einklang mit ihren Verpflichtungen nach dem humanitären Völkerrecht, die Zivilbevölkerung in bewaffneten Konflikten zu schützen, treffen die Vertragsstaaten alle durchführbaren Maßnahmen, um sicherzustellen, dass von einem bewaffneten Konflikt betroffene Kinder geschützt und betreut werden.
🔎 Was ist damit gemeint?
Wenn es in einem Land Krieg gibt, müssen Staaten besonders darauf achten, dass Kinder nicht verletzt oder vergessen werden. Kinder, die in einem Kriegsgebiet leben, sollen besonders betreut und versorgt werden. Wenn es Krieg gibt, müssen Regeln für den Krieg (humanitäres Völkerrecht) eingehalten werden. Staaten müssen sich daran halten.
Kinder unter 15 Jahren dürfen nicht als Soldaten oder Soldatinnen in den Krieg geschickt werden. Das ist immer noch sehr jung – aber in manchen Ländern ist es schon ein Fortschritt. Dort würden sonst noch jüngere Kinder verpflichtet. Auch Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren sollen so gut wie möglich davor geschützt werden, in die Armee zu müssen. In Deutschland muss man mindestens 18 Jahre alt sein, um Soldatin oder Soldat zu werden.
Die Vertragsstaaten verpflichten sich, die Grundsätze und Bestimmungen dieses Übereinkommens durch geeignete und wirksame Maßnahmen bei Erwachsenen und auch bei Kindern allgemein bekannt zu machen.
🔎 Was ist damit gemeint?
Die Staaten haben gemeinsam entschieden, die Kinderrechte bekanntzumachen. Kinder und auch Erwachsene sollen zu Inhalten der Kinderrechtskonvention informiert werden.