Hallo Keri , wer das Wahlrecht hat, darf an einer Wahl teilnehmen. Das nennt man das "aktive Wahlrecht". Aktiv heißt, dass der oder die Wähler/in etwas muss muss, um sein Wahlrecht auszuüben: Er oder sie muss wählen. Es gibt auch das "passive Wahlrecht". Passiv bedeutet, dass man sich bei einer Wahl als Kandidat/in aufstellen lassen darf und dann gewählt werden kann. Mehr zum Wahlrecht kannst du oben in unserem Artikel zu diesem Thema lesen.
Hallo Fantasie, es gibt sehr unterschiedliche Lebensformen. Dabei kann die Form des Zusammenlebens in der Familie, mit Freunden oder anderen Menschen im Mittelpunkt stehen, die gewählte Umgebung - in der Stadt, auf dem Land, als herumziehender Nomade oder als sesshafter Hausbesitzer - oder das Verhalten: Ist mir das Shoppen in der Stadt besonders wichtig? Bin ich gerne in der Natur und setze mich für diese ein? Liebe ich Parties und das Zusammensein mit vielen Menschen? Baue ich gerne für mich allein Puzzles? Am häufigsten wird wohl die Form des Zusammenlebens als Grundlage für die Zuordnung einer Lebensform gewählt: Viele Menschen leben in der Familie mit Eltern und Kindern, vielen leben aber auch allein oder nur mit einem oder einer Partner/in, mache bevorzugen das Zusammenleben mit anderen in einer Wohngemeinschaft oder einer Genossenschaft. Sicher fallen dir selbst auch noch Beispiele ein, welche Lebensform es gibt.
Hallo Cesnokov, das sind erstens: Allgemeine Wahl, das heißt, dass jeder Wahlberechtigte wählen kann. Zweitens: Unmittelbare Wahl, das heißt, dass jede abgegebene Stimme auch wirklich Auswirkungen auf die Wahl haben muß. Drittens: Freie Wahl, das heißt, dass die Wähler frei entscheiden können, wen sie wählen möchten. Viertens: Gleiche Wahl, das heißt, dass jede Stimme gleich viel zählt. Und schließlich fünftens: Geheime Wahl, das heißt, dass jeder für sich wählt und auch nachher nicht herausgefunden werden kann, wer wen gewählt hat, es sei denn, er verrät es selbst.
Hallo Tanja, in der Regel darf man an politischen Wahlen erst mit 18 Jahren teilnehmen. Aber es gibt ein paar Bundesländer, z.B. Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen, da darf man schon mit 16 Jahren bei den Kommunalwahlen wählen.
Hallo Luisa, dass möglichst viele wahlberechtigte (kommt von "Recht" zum Wählen) Bürger wählen ist wichtig, damit auch die Meinung von möglichst vielen Bürgern im Parlament berücksichtigt wird. Die Parteien, die sich zur Wahl stellen, verkünden bestimmte Programme, Pläne, die sie verwirklichen wollen. Und eine Regierung, die von vielen Wahlberechtigten gewählt wurde, kann mit einigem Recht darauf vertrauen, dass sie auch die Meinung der meisten Bürger vertritt. Das ist das eine. Das andere ist, dass auch die Kritiker an der Regierungspolitik ihre Stimme bei der Wahl abgeben sollen. Dadurch wird sichergestellt, dass auch kritische Meinungen, die Opposition, im Parlament vertreten ist. Unser parlamentarisches System ist darauf ausgelegt, dass im Parlament die politischen Auseinandersetzungen stattfinden, dass im Parlament die Argumente ausgetauscht werden und Lösungen gesucht (und hoffentlich gefunden) werden. Hier sollen möglichst viele unterschiedliche Meinungen zu Worte kommen. - Die Demokratie ist darauf angewiesen, dass die Menschen sich beteiligen, dass sie sich darum kümmern, was in der Politik geschieht und dass sie daran mitwirken, Lösungen für Probleme zu finden. Im Bundestag werden die Regeln für unser Zusammenleben gemacht - also die Gesetze. In Wahlen kann jeder mitbestimmen, welche Gesetze gemacht werden, wer uns regiert und wie es in Deutschland in Zukunft aussehen soll. Wählen ist also immer auch Verantwortung übernehmen.
Hallo Laura, in Deutschland gibt es zu den Bundestagswahlen ca. 61 Millionen Wahlberechtigte.